(Registrieren)

Risikolebensversicherung: Raucher zahlen Zuschläge von 100 Prozent und mehr (FOTO)

Geschrieben am 18-12-2019

München (ots) - Verschweigen von Tabakkonsum kann Versicherungsschutz kosten -
E-Zigaretten eingeschlossen / Anbietervergleich spart bis zu zwei Drittel des
Versicherungsbeitrags - auch für Raucher / CHECK24-Versicherungsexperten helfen
bei Fragen zur Risikolebensversicherung

Raucher zahlen für eine Risikolebensversicherung (RLV) deutlich mehr Beitrag als
Nichtraucher. Im Beispiel kosten die jeweils fünf günstigsten RLV-Tarife für
einen Raucher mindestens doppelt so viel wie für einen langjährigen Nichtraucher
- in der Spitze sogar 161 Prozent mehr.*

"Aufgrund ihres erhöhten Todesfallrisikos zahlen Raucher in der
Risikolebensversicherung einen Zuschlag", sagt Dr. Björn Zollenkop,
Geschäftsführer RLV bei CHECK24. "Ob man Kettenraucher ist oder nur einmal im
Jahr zur Zigarette greift, spielt dabei keine Rolle. Auch Konsumenten von
E-Zigaretten, Shishas oder Schnupftabak werden von den meisten Versicherern als
Raucher eingestuft."

Im Beispiel zahlt eine 45-jährige Bürokauffrau für eine günstige RLV mit guten
Leistungen, einer Versicherungssumme von 200.000 Euro und 20 Jahren Laufzeit im
Schnitt der fünf günstigsten Tarife 26,98 Euro monatlich. Voraussetzung ist,
dass sie seit mindestens zehn Jahren nicht geraucht hat. Ist sie erst seit
mindestens einem Jahr rauchfrei, liegt der Durchschnittsbeitrag bei 30,04 Euro.
Raucht sie, zahlt sie 70,53 Euro im Monat. Das sind 161 Prozent mehr als bei der
langjährigen Nichtraucherin.

"Raucher müssen die höheren Beiträge in Kauf nehmen und dürfen nicht
verschweigen, dass sie Tabak konsumieren, ansonsten drohen Nachzahlungen oder im
schlimmsten Fall der Verlust des Versicherungsschutzes", sagt Dr. Björn
Zollenkop.

Anbietervergleich senkt Beitrag zur Risikolebensversicherung um bis zu zwei
Drittel

Sowohl Raucher als auch Nichtraucher können mit einem Anbietervergleich vor
Abschluss RLV-Beiträge sparen. Im Beispiel zahlt die 45-jährige Bürokauffrau im
Schnitt der fünf günstigsten Tarife 60 bis 64 Prozent weniger als beim teuersten
Anbieter - je nachdem ob sie raucht oder nicht und wie lange das der Fall ist.

Service für Kunden: kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung im
Kundenkonto

Verbraucher, die Fragen zur RLV haben, etwa zur optimalen Höhe der
Versicherungssumme oder zur individuell passenden Laufzeit, erhalten bei den
CHECK24-Versicherungsexperten eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail.
In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre
Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben.
Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können
so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

*Beispielberechnungen einsehbar unter
https://www.check24.de/files/p/2019/3/8/5/14609-tabellen-rlv.pdf, weitere
Informationen unter https://www.check24.de/risikolebensversicherung/raucher/

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden
sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über
300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr
als 300 Banken, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über
5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als
150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700
Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der
CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen
die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine
Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles
for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz,
die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

Pressekontakt:

Philipp Lurz, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1173,
philipp.lurz@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73164/4472273
OTS: CHECK24 GmbH

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

715236

weitere Artikel:
  • Huawei eröffnet "5G Innovation & Experience Center" in Großbritannien Beijing (ots/PRNewswire) - Ein Videobericht von China.org.cn zu "Huawei eröffnet 5G Innovation & Experience Center in Großbritannien" in London: Huawei ist der weltweit führende Anbieter von Informations- und Kommunikationstechnologien. In Großbritannien kooperiert das Unternehmen derzeit mit mehreren großen britischen Telekommunikationsnetzbetreibern für den flächendeckenden 5G-Roll-Out (Start der kommerziellen Nutzung von 5G). Am 16. Dezember (London-Zeit) enthüllte Huawei sein "5G Innovation & Experience Center" in London. mehr...

  • Großer Wurf bleibt aus: Deutsche Umwelthilfe kritisiert Fangquoten für Atlantik und Nordsee als rechtswidrig Brüssel/Berlin (ots) - EU-Fischereirat beschließt gesetzeswidrige Fangquoten für 2020 in Atlantik und Nordsee - Überfischung wird dadurch nicht bis 2020 beendet, wie in der Gemeinsamen Fischereipolitik vorgegeben - Kabeljaubestand in der Nordsee kann sich nicht erholen - Illegale Rückwürfe werden nur mit besseren Kontrollen eingedämmt Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Initiative Our Fish kritisieren die am frühen Morgen bekannt gegebenen Fangquoten für 2020 in Atlantik und Nordsee als teilweise rechtswidrig. Die Fangquoten mehr...

  • Qualifizierte Fallauswahl und dezidierte Prüfung: Kompetenz in der Abrechnungsprüfung ist mit Prüfquote besonders wichtig Hannover (ots) - Die Prüfquote kommt! Mit dem MDK-Reformgesetz wird ab 2020 der Handlungsspielraum in der Krankenhausabrechnungsprüfung erheblich eingeschränkt. Den Krankenkassen drohen massive Verluste. Umso wichtiger sind eine qualifizierte Fallauswahl und die gründliche Prüfung der ausgewählten Fälle. Zwei Fallbeispiele zur Illustration: Im ersten Fall wird eine 78 Jahre alte Patientin in einem nordrhein-westfälischen Krankenhaus behandelt. Ein Hirninfarkt infolge einer Thrombose zerebraler Arterien erfordert eine mehr als vier mehr...

  • Jahresrückblick: 2019 im Spiegel der Statistik Wiesbaden (ots) - Das Jahr 2019 neigt sich dem Ende zu. Das Statistische Bundesamt (Destatis) blickt zum nahenden Jahreswechsel auf besonders interessante Fakten aus den vergangenen zwölf Monaten und über 500 Pressemitteilungen zurück. Januar: Bevölkerungszahl erreicht erstmals die 83-Millionen-Marke In der Bundesrepublik Deutschland lebten im 70. Jahr ihres Bestehens so viele Menschen wie noch nie: Zum Jahresende 2018 erreichte die Bevölkerungszahl nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes erstmals die Marke von mehr...

  • Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst 2019: 1,9 % mehr als im Vorjahr Wiesbaden (ots) - Am 1. Januar 2019 gab es 1 313 300 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,9 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten im Januar 2019 durchschnittlich 2 970 Euro brutto Ruhegehalt. Zusätzlich bezogen rund 376 900 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (-0,2 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2018 auf 46,5 Milliarden mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht