Bundesverfassungsgericht entscheidet über Böhmermanns Erdogan-Satire/ TV-Unterhalter sieht Schmähverse als "ins Blaue fabulierte Haltlosigkeiten"
Geschrieben am 19-12-2019 |
Berlin (ots) - Der Streit um das "Schmähgedicht" des TV-Unterhalters Jan
Böhmermann auf den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan hat das
Bundesverfassungsgericht erreicht. Wie das Karlsruher Gericht auf
"Tagesspiegel"-Anfrage (Freitagausgabe) bestätigte, wird der für Grundrechte
zuständige Erste Senat über eine Verfassungsbeschwerde Böhmermanns entscheiden
(Az.: 1 BvR 2026/19). Mit der Beschwerde, die dem Berliner "Tagesspiegel"
vorliegt, richtet sich dieser gegen Urteile von Hamburger Gerichten, die
Äußerungen aus der 2016 bei "ZDF neo" vorgetragenen Satire untersagen. Aus
seiner Sicht verletzten sie die im Grundgesetzartikel fünf geschützte Meinungs-
sowie die Kunstfreiheit. Auch vor dem Bundesgerichtshof war Böhmermann
gescheitert. Nach Ansicht von Böhmermanns Berliner Rechtsanwalt Christian
Schertz hätten die Gerichte mit ihren Verboten verkannt, das Böhmermanns Gedicht
keine "Herabwürdigung des Herrn Erdogan als Person" darstelle. Vielmehr handele
es sich um eine "künstlerisch-kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen der
Satire". Die Politik des türkischen Staatspräsidenten habe nur als damals
aktuelles Beispiel gedient, heißt es in der Beschwerdeschrift. Die
"Übertriebenheit und Beliebigkeit" der Aussagen seien für jeden Zuschauer mit
den Händen zu greifen. "Der Witz des Beitrags speist sich gerade aus den
erkennbar ins Blaue hinein fabulierten Haltlosigkeiten". Für Schertz ist es
daher "offensichtlich, dass auch staatspolitische Überlegungen eine Rolle
spielten", als die Gerichte einzelne Zitate untersagten. Sie hätten sonst
diplomatische Folgen befürchtet.
https://www.tagesspiegel.de/politik/beschwerde-ueber-urteile-zum-schmaehgedicht-
bundesverfassungsgericht-entscheidet-ueber-boehmermanns-erdogan-satire/25352096.
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