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PIRATEN begrüßen Entscheidung für die Stichwahl

Geschrieben am 22-12-2019

Düsseldorf (ots) - Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs
Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember zur Stichwahl und zur Wahlbezirkseinteilung
[1,2] kommentiert Frank Herrmann, Landesvorsitzender der Piratenpartei
Nordrhein-Westfalen:

"Ein weiteres Mal ist die CDU krachend bei dem Versuch gescheitert, sich durch
Änderung der Wahlgesetze Vorteile bei Wahlen zu verschaffen, denn sie war im
Jahr 2016 Mitinitiator der ebenfalls für verfassungswidrig erklärten
Gesetzesänderung, eine Sperrklausel bei Kommunalwahlen einzuführen. Die
Entscheidung zum Erhalt der Stichwahl ist daher ein wichtiges Zeichen für die
Demokratie und für den Wert von Beteiligung! Nur die Stichwahl gibt den
Kandidierenden die Gewissheit, im Falle eines Wahlsieges von einer Mehrheit
unterstützt worden zu sein."

Enttäuschend ist dagegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die
ebenfalls durch das geänderte Kommunalwahlgesetz erzwungene Neueinteilung der
Wahlbezirke nach der Zahl der Wahlberechtigten, anstatt wie bisher, der Zahl der
Einwohnerinnen und Einwohner, kritisiert Herrmann:

"Es mag formal zu begründen sein, einen Wahlbezirk nur nach der Anzahl der in
ihm lebenden Wahlberechtigten zu fassen. Allerdings zeigt sich in der bisherigen
Umsetzung der neuen Regeln, dass es kaum Änderungen in der Einteilung der
Wahlbezirke gibt, denn die nicht wahlberechtigten Menschen aus den sogenannten
'Drittstaaten' leben überall unter uns. Auch spielte bisher eine solche
Zählweise nie eine Rolle, denn es besteht hoffentlich kein Zweifel, dass die
gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Rat alle Menschen im Wahlbezirk
vertreten, nicht nur die Wahlberechtigten. Die von der CDU/FDP-Koalition
eingeführte Regelung sendet hier ein klares Signal von Diskriminierung und
Ausgrenzung und das Verfassungsgericht hat das leider nicht beanstandet.

Wir Piraten setzen uns weiter dafür ein, dass alle dauerhaft hier lebende
Menschen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, ein Recht erhalten, am
gesellschaftlichen und politischen Leben teilzuhaben [3]. Dazu gehört ganz klar
das Recht, in ihrer Kommune, ihrem direkten Lebensumfeld, wählen zu können!"

Quellen:

[1] Pressemeldung des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019:
https://www.vgh.nrw.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/22_191220/index.php
[2] Urteil des Verfassungsgerichtshofes NRW vom 20.12.2019 (PDF):
https://www.vgh.nrw.de/rechtsprechung/entscheidungen/2019/191220_35_19.pdf
[3] Für die Teilhabe aller Menschen (Grundsatzprogramm der Piratenpartei NRW): h
ttps://wiki.piratenpartei.de/NRW-Web:Grundsatzprogramm#F.C3.BCr_die_Teilhabe_all
er_Menschen

Pressekontakt:

Presseteam NRW
Frank Herrmann

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Selbecker Str. 22
40472 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211-5422 3311
E-Mail: presse@piratenpartei-nrw.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/76876/4476053
OTS: Piratenpartei Deutschland

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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