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Brandlöcher und Böllerschäden an Silvester: Die Privathaftpflicht zahlt

Geschrieben am 30-12-2019

München (ots) - Jeder braucht eine PHV, trotzdem hat sie jeder Fünfte laut
YouGov-Umfrage nicht / Guter Versicherungsschutz für Singles ab 39 Euro, für
Familien ab 51 Euro jährlich / Drohne zu Weihnachten bekommen? Mit
Privathaftpflichtversicherung absichern!

Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) braucht jeder. Gerade bei den
anstehenden Silvesterpartys ist ein Missgeschick schnell passiert, das ohne
Versicherungsschutz teuer werden kann.

"Bin ich irgendwo zu Besuch und verursache mit Tischfeuerwerk oder Wunderkerze
einen Brand- oder Sengschaden, zahlt die Privathaftpflichtversicherung für
entstandene Sach- und Personenschäden", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer
PHV bei CHECK24. "Auch für Böllerschäden an geparkten Autos kommt sie
grundsätzlich auf. Wer vorsätzlich handelt, darf aber nicht auf Schadenersatz
durch seine PHV hoffen."

Obwohl der Schutz durch eine PHV essentiell ist, besitzt sie jeder fünfte
Deutsche nicht. Das hat eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von
CHECK24 ergeben (http://bit.ly/306kSJj). Dabei sind die Kosten überschaubar:
Eine gute Privathaftpflichtversicherung mit mindestens zehn Millionen Euro
Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung gibt es für einen Single bereits ab 39
Euro, für Familien ab 51 Euro im Jahr.*

Wichtige Leistungen einschließen: Forderungsausfall, deliktunfähige Kinder,
Schlüsselverlust

Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind bestimmte Zusatzleistungen der
PHV sinnvoll.

"Verbraucher sollten auf eine Ausfalldeckung achten", sagt Dr. Rainer Klipp.
"Dann kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer
von einem Dritten zugefügt werden, wenn dieser keinen Versicherungsschutz
besitzt und nicht selbst für den Schaden zahlen kann."

Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind
deliktunfähig und haften deshalb nicht für verursachte Schäden. Haben die Eltern
ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz
und der Geschädigte bleibt auf dem Schaden sitzen. Besonders ärgerlich, wenn das
Bekannte oder Verwandte sind. Durch die Zusatzleistung "deliktunfähige Kinder"
zahlt die PHV auch, wenn keine direkte Haftung besteht.

Für Mieter ist die Versicherung von Schlüsselverlust sinnvoll. Im Schadenfall
trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der gesamten
Schließanlage.

Wer zu Weihnachten eine Drohne geschenkt bekommen hat, sollte beachten, dass
hierfür in Deutschland Versicherungspflicht herrscht. Viele PHV-Tarife
versichern Schäden, die durch Drohnenfliegen verursacht werden, kostenfrei mit.
Deckt der eigene Tarif diese Leistung nicht ab, lohnt ein Wechsel.

Tarife mit diesen und weiteren Tarifmerkmalen finden Verbraucher einfach mit den
entsprechenden Leistungsfiltern im Privathaftpflicht-Vergleich von CHECK24.

Kostenlose Beratung und digitale Vertragsverwaltung

Verbraucher, die Fragen zu ihrer Privathaftpflichtversicherung haben, erhalten
bei über 300 CHECK24-Versicherungsexperten an sieben Tagen die Woche eine
persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail. In ihrem persönlichen
Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge - unabhängig
davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von
automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz
einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

*Hier geht es zu den Beispieltabellen:
https://www.check24.de/files/p/2019/1/1/9/14638-tabellen-phv.pdf

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Ve¬rgleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden
sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über
300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr
als 300 Banken, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über
5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als
150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700
Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der
CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen
die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine
Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles
for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz,
die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

Pressekontakt:

Philipp Lurz, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1173,
philipp.lurz@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47
1170, daniel.friedheim@check24.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73164/4479846
OTS: CHECK24 GmbH

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


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