Korrektur: Richterbund fordert schärferes Anti-Terror-Strafrecht
Geschrieben am 06-01-2020 |
Düsseldorf (ots) - Unser Vorabtext enthielt einen Fehler. Sven Rebehn ist nicht
der Vorsitzende, sondern der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes.
Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen. Unten steht der korrigierte Text.
Vor dem Hintergrund möglicher neuer Terrorgefahren auch in Deutschland durch die
Eskalation des Konflikts zwischen den USA und dem Iran hat der
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, die
Bundesregierung aufgefordert, Lücken im Anti-Terror Strafrecht zu schließen.
"Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen
nicht dafür bestraft werden", sagte Rebehn der Düsseldorfer "Rheinischen Post"
(Montag). "Hat jemand zum Beispiel für den IS Geld gesammelt oder Waffen
beschafft, ist das nur dann strafbar, wenn das Geld oder die Waffenlieferung die
Terroristen tatsächlich erreicht."  Das sei bei Terrorvereinigungen in
Krisenländern wie Syrien aber schwer und bisweilen gar nicht nachzuweisen. Eine
lediglich versuchte Unterstützung terroristischer Vereinigungen sei bislang
nicht strafbar. "Diese Lücke gilt es zu schließen", forderte Rebehn. Der
Richterbund-Vorsitzende forderte zudem, die Strafobergrenze im Bereich
Terrorismus von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen. Dies wiederum eröffne  der
Justiz größere Spielräume, um im Einzelfall abgestuft auf die Gefährlichkeit
einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung der Mitglieder zu
reagieren. Rebehn betonte: "Es geht hier um Organisationen, die sich Mord,
Völkermord oder Kriegsverbrechen zum Ziel gesetzt haben. Das sollte sich im
Strafrahmen widerspiegeln."
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30621/4484157
OTS: Rheinische Post
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
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