Klage gegen BND-Gesetz - Weitreichende Befugnisse
Geschrieben am 14-01-2020 |
Straubing (ots) - Wer seine Aufklärer in anderen Ländern so vorgehen lässt, kann
auf der Weltbühne schwerlich das Hohelied der Pressefreiheit singen. Aber das
machen doch alle so, wird mancher einwenden. Mag sein. Deswegen ist es aber noch
lange nicht richtig. Das BND-Gesetz ist 2017 reformiert worden, um den Dienst
nach dem NSA-Skandal an die kürzere Leine zu nehmen. Tatsächlich sind seine
Befugnisse im Ausland weitreichend. Zu weitreichend? Darüber werden die Richter
in einigen Monaten entscheiden. Bei der Anhörung am Dienstag haben sie nicht den
Eindruck gemacht, als seien sie bereit, Grundrechte zugunsten der Sicherheit
preiszugeben.
Pressekontakt:
Straubinger Tagblatt
Ressort Politik/Wirtschaft/Vermischtes
Markus Peherstorfer
Telefon: 09421-940 4441
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