Die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung droht
Geschrieben am 15-01-2020 |
Berlin/Straßburg (ots) - Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick
Breyer (Piratenpartei) warnt vor den Konsequenzen der heutigen Stellungnahme des
EU-Generalanwalts in Sachen Vorratsdatenspeicherung [1], der sich für "andere
Möglichkeiten der gezielten Vorratsspeicherung" ausspricht:
"Flächendeckende Vorratsdatenspeicherung ist die weitreichendste und am tiefsten
in unser Privatleben eingreifende Überwachungsmaßnahme der Geschichte. Wie die
Polizei will nun auch der EU-Generalanwalt, dass der Europäische Gerichtshof den
bisherigen Schutz unverdächtiger Menschen vor einer Vorratsspeicherung ihrer
Telefon- und Internetnutzungsdaten aufgibt und eine vermeintlich 'gezielte'
Vorratsdatenspeicherung zulässt. Das Ergebnis wäre eine weitreichende
Registrierung des Verhaltens sämtlicher Menschen in Europa ohne jeden Verdacht
einer Straftat. Unter einem solchen Generalverdacht wären die vertrauliche
Beratung von Menschen in Not ebenso in Gefahr wie die Pressefreiheit.
EU-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona fällt auf die Fake News der
Überwachungsideologen herein: Tatsächlich ist kein einziger terroristischer
Anschlag durch Vorratsdatenspeicherung verhindert worden. Laut Kriminalstatistik
hat Vorratsdatenspeicherung nirgendwo einen statistisch signifikanten Einfluss
auf die Begehung oder Aufklärung von Straftaten. Ich haben den
Wissenschaftlichen Dienst des Europäischen Parlaments mit einer Untersuchung
dieser Frage beauftragt. Die Ergebnisse werden in Kürze vorliegen.
Ich appelliere an den Europäischen Gerichtshof, seine Rechtsprechung zum Schutz
der Privatsphäre und Kommunikationsfreiheit von 500 Mio. Europäerinnen und
Europäern zu verteidigen!"
Auf Initiative der PIRATEN und ihrer Fraktion wird sich der Innenausschuss des
Europäischen Parlaments am nächsten Dienstag Nachmittag [2] mit dem dänischen
Vorratsdaten-Skandal befassen: Eine zweistellige Anzahl verurteilter Menschen
wurden 2019 aus der Haft entlassen, nachdem sich herausstellte, dass als
Beweismittel verwendete Vorratsdaten fehlerhaft waren.
Quellen/Fußnoten:
[1] https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_2758357/de/
[2] http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/LIBE-OJ-2020-01-20-1_EN.html
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Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
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Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519
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