Es geht um Leben. Heute will der Bundestag über eine Neuregelung der Organspende entscheiden. In jedem Fall müssen die Bürger aber besser informiert und Ängste abgebaut werden. Von Reinhard Zweigler
Geschrieben am 15-01-2020 |
Regensburg (ots) - Die heutige Debatte und Entscheidung über eine Neuregelung
der Organspende könnte zu einer Sternstunde des Parlaments werden. Wie bei
vorherigen zutiefst moralischen, das Leben betreffenden Diskussionen im
Bundestag - etwa zum Umgang mit embryonalen Stammzellen, der vorgeburtlichen
Gendiagnostik oder zu Patientenverfügungen - gibt es keine Fraktionsdisziplin.
Die rund 700 Abgeordneten können heute frei nach ihrem Gewissen und ihrem Wissen
entscheiden. Gut so. Dabei sind die Entscheidungs-Alternativen relativ klar: Bei
der sogenannten Widerspruchslösung soll künftig jede und jeder als potenzieller
Organspender gelten, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine
überwältigende Mehrheit der Ärzteschaft sowie direkt Betroffene - etwa jene auf
den quälend langen Wartelisten für Spenderorgane und ihre Angehörigen - wollen
diese Regelung, wie sie in über 20 EU-Staaten bereits gilt. Die Überlegung
hinter dem sperrigen Begriff Widerspruchslösung ist: Mehr lebensrettende
Organspenden gibt es nur dann, wenn mehr Menschen zur Verfügung stehen, die im
Fall ihres Hirntodes Organe spenden. Allerdings erweist sich das Problem als
kompliziert und vertrackt. Eine einfache Lösung, der alle sofort freudig
zustimmen könnten, gibt es nicht. Deutschlandweit befürworten etwa 80 Prozent
der Menschen grundsätzlich Organspenden. Aber nur ein Drittel tut dies auch per
Spenderausweis kund. Durch die Widerspruchslösung könnte diese Lücke zwischen
Anspruch und Wirklichkeit bei der Organspende etwas verkleinert werden, hoffen
zumindest die Initiatoren der Widerspruchslösung. Dazu gehören etwa der
SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, die Patientenbeauftragte Claudia
Schmidtke oder Gesundheitsminister Jens Spahn. Anders will die sogenannte
Entscheidungslösung, die ebenfalls fraktionsübergreifend erarbeitet wurde, dass
sich die Menschen weiterhin ausdrücklich mit einem Ja zur Organspende bekennen.
Und weil viele Menschen, aus welchen Gründen auch immer, eine solche
Entscheidung scheuen, sollten sie alle zehn Jahre, etwa beim Abholen des
Personalausweises, dazu befragt werden. Dafür plädiert eine Gruppe von
Abgeordneten um die Grünen-Chefin Annalena Baerbock oder die Linken-Vorsitzende
Katja Kipping. Unterstützung dafür gibt es erstaunlicherweise auch von den
beiden großen Kirchen. Leider hat sich die Bundestags-Regie für das Risiko
entschieden, dass die eigentlich sinnvolle Widerspruchslösung, die von
Medizinern und Betroffenen geradezu herbeigesehnt wird und die ebenfalls auf der
freien Entscheidung jedes einzelnen Bürgers beruht, gleich bei der ersten
Abstimmung scheitern könnte. Erhält dieser Vorschlag nämlich keine Mehrheit, ist
er vom Tisch. Das wäre allerdings fatal. Danach wäre lediglich noch zu
entscheiden, ob die bisherige, unzureichende Praxis der Organspende in
Deutschland mit ein wenig behördlicher Nachfrage ergänzt würde oder ob alles
beim Alten bliebe. So oder so müssen die Bürger freilich viel umfassender über
die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der modernen Transplantationsmedizin
informiert werden. Dabei sollten ebenfalls Misstrauen und Ängste - etwa darüber,
was der Hirntod bedeutet oder vor einer Vermarktung von Spenderorganen -
abgebaut werden. Und: Organe zu spenden, ist ein Akt der Nächstenliebe. Auf
jeden Fall jedoch gilt jenen Medizinern Dank und Anerkennung, die mit großem
Einsatz Organe entnehmen und mit dem Transplantieren Leben retten.
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