WESTFALEN-BLATT: Kommentar zur Gastronomie
Geschrieben am 20-01-2020 |
Bielefeld (ots) - Bürokratie muss sein. Schließlich schafft sie, wo es gut
läuft, einheitliche Rahmenbedingungen, unter denen sich die Besten bewähren.
Aber manchmal lenkt die Bürokratie in die falsche Richtung. Ein Beispiel ist die
zweigeteilte Mehrwertsteuer. Der von 19 auf 7 Prozent verminderte Satz gilt für
wichtige Güter wie Nahrungsmittel, Blumen, Bücher und neuerdings auch für
Artikel der Frauenhygiene; aber er gilt nicht für die Mahlzeit im Restaurant.
Man mag darüber streiten, ob der Grünkohl zu Hause ein Grundbedürfnis
befriedigt, die gleiche Mahlzeit in der Kantine oder beim Gastwirt aber Luxus
ist.
Doch das Essen auf Porzellangeschirr ist allemal umweltfreundlicher und gesünder
als der Hamburger in Pappgeschirr im "Drive in" des Fast-Food-Anbieters. Doch
für die Schnellmahlzeit im Auto gilt der verminderte Steuersatz. Nicht besser
ist die Situation beim Bäcker: im Geschäft gegessen wird das belegte Brötchen
mit sieben Prozent, draußen zu sich genommen mit 19 Prozent besteuert.
Hier begünstigt der Staat das Falsche. Man kann der Unterschriftenaktion, mit
der die Dehoga dies ändern will, nur Erfolg wünschen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Bernhard Hertlein
Telefon: 0521 585-262
wb@westfalen-blatt.de
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Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
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