Zocken erlaubt / Kommentar von Karl Schlieker zum Glücksspielmarkt
Geschrieben am 22-01-2020 |
Mainz (ots) - Online-Zocken mit amtlichem Segen. Die Einigung der lange Zeit
zerstrittenen Bundesländer auf gemeinsame Regeln für den Glücksspielmarkt ist
eine gute Nachricht. Zu hohe Erwartungen an Suchtprävention und Spielerschutz
sollten damit allerdings nicht verbunden werden. Denn die Länder beugen sich mit
dem geplanten Staatsvertrag lediglich pragmatisch der Not des Faktischen.
Online-Spiele im Internet sind längst flächendeckend verfügbar. Die
Internet-Anbieter nutzen mit Lizenzen aus Malta, Gibraltar oder Isle of Man das
EU-Recht, nach dem sie ihre Wetten vertreiben dürfen, solange es keine
konsistenten nationalen Regeln gibt. Genau das war in Deutschland nicht der
Fall, da sich erstens die Bundesländer nicht einig waren und zweitens
Internet-Spiele vom Online-Casino bis zur Internet-Sportwette unterschiedlich
geregelt wurden. Mit der Einigung wollen die Bundesländer dem nun einen Riegel
vorschieben und einheitliche Vorschriften für alle Internet-Zockerbuden
festzurren. Das wurde auch Zeit. Online-Glücksspiel ist höchst suchtgefährdend,
da es rund um die Uhr verfügbar ist und bequem im Verborgenen gespielt werden
kann. Eine bundesweite Aufsichtsbehörde, Werbe-Beschränkungen sowie ein
Einzahlungslimit bei Wetten, vorgeschriebene Spielerkonten und eine nationale
Sperrdatei sind sinnvolle Schritte, um zumindest die größten Auswüchse
einzudämmen. Die entscheidende und bisher nicht beantwortete Frage ist
allerdings, wie die Regeln im weltweiten Datennetz wirksam kontrolliert und dann
auch noch durchgesetzt werden sollen.
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