Hysterie ist nicht angesagt/ Ist das Waffenrecht noch zu lax? Der Mordfall in Rot am See gibt dazu bisher keinen Hinweis.
Geschrieben am 26-01-2020 |
Stuttgart (ots) - Vom ersten Mord der Menschheitsgeschichte, der überliefert
ist, berichtet die Bibel. Er spielte sich auch im familiären Umfeld ab. Damals
gab es noch keine Schützenvereine, keine halb automatischen Waffen, die als
Sportgeräte dienen, und auch kein Waffenrecht. Leider vermag kein Gesetz der
Welt eine Tat zu verhindern, wie sie im Buch Genesis erzählt wird. Das ist bis
heute so und gilt vermutlich auch für die Familientragödie in Rot am See, über
deren Hintergründe noch wenig bekannt ist. Voreilige Debatten über eventuelle
Lücken im Waffenrecht zeugen allenfalls von Hysterie, aber nicht von Sachkunde.
Die Auflagen für Sportschützen sind in Deutschland sehr strikt. Es ist ohne
Weiteres möglich, ein psychiatrisches Gutachten einzuholen, sofern es Zweifel an
der persönlichen Eignung einer Person gibt, die mit Waffen umgehen möchte. Wenn
der baden-württembergische Innenminister glaubt, man müsse die einschlägigen
Regeln noch einmal sorgfältig überprüfen, provoziert er damit die peinliche
Frage, warum das nicht schon vor zwei Monaten passiert ist, als das Waffenrecht
letztmals verschärft wurde. Es wäre kein gutes Zeugnis für die Sorgfalt der
Gesetzgeber, wenn nach so kurzer Zeit schon wieder Korrekturen notwendig wären.
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