Dieselskandal: Gescheiterter Vergleich kostet Verbraucher 377 Millionen Euro
Geschrieben am 14-02-2020 |
Potsdam (ots) -
- Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und der
Verbraucherzentrale im Dieselskandal sind gescheitert
- Oberlandesgericht Braunschweig muss sich dem Fall
voraussichtlich wieder annehmen
- Bis zu einem rechtskräftigen Urteil mindern sich die
Entschädigungsansprüche der Verbraucher um mehrere hundert
Millionen Euro
Volkswagen verkündete aktuell das Scheitern der Vergleichsverhandlungen mit der
Verbraucherzentrale. Nun treffen sich beide Parteien vermutlich wieder vor
Gericht. Bis ein rechtskräftiges Urteil verkündet wird, werden jedoch Jahre
vergehen. Dadurch sinken die Entschädigungsansprüche der rund 460.000
Verbraucher voraussichtlich um mindestens 377 Millionen Euro. Der Rechtsanwalt
Claus Goldenstein erklärt die Hintergründe dazu. Seine Kanzlei Goldenstein &
Partner vertritt mehr als 17.800 Mandanten im Abgasskandal und ist in der Sache
für den ersten Fall verantwortlich, der vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
verhandelt wird:
"Die Verbraucherzentrale wollte sich mit VW auf einen Vergleich einigen, der
jedoch an den Honorarforderungen der Anwälte der Verbraucherzentrale scheiterte.
Zwar bietet Volkswagen den 460.000 Teilnehmern der Musterfeststellungsklage eine
Entschädigung von rund 1800 Euro pro Person an, doch diese Summe ist nicht
hinnehmbar.
Zum Vergleich: Wir von Goldenstein & Partner erstreiten im Abgasskandal
durchschnittlich Entschädigungen in Höhe von 4600 Euro, wenn das jeweilige
Fahrzeug nicht an den Hersteller zurückgegeben wird. Dennoch ist die Rückgabe
des jeweiligen PKW in den meisten Fällen aber deutlich lukrativer, denn dafür
gibt es nicht selten Entschädigungen in Höhe von mehreren zehntausend Euro.
Nun muss sich das Oberlandesgericht Braunschweig aller Voraussicht wieder mit
dem Fall befassen. Anschließend geht die Musterfeststellungsklage wohl bis zum
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Volkswagen selbst erwartet ein rechtskräftiges
Urteil daher frühestens im Jahr 2023. Bis dahin sinkt der Entschädigungsanspruch
der betroffenen Fahrzeughalter jedoch um fast eine halbe Milliarde Euro.
Die bisherigen Urteile im Abgasskandal fallen alle ähnlich aus: So setzt sich
die individuelle Entschädigungssumme jedes Klägers bei der Rückgabe des
manipulierten Fahrzeuges aus dem ursprünglichen Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrene Strecke zusammen. Für diese
Nutzungsentschädigung ziehen die zuständigen Gerichte eine ungefähre maximale
Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges heran und berechnen darauf basierend den
Wertverlust aufgrund der bislang zurückgelegten Strecke. Im Schnitt gehen die
Gerichte in ihren bisherigen Einschätzungen von einer maximalen Laufleistung in
Höhe von 272.367 Kilometern pro Fahrzeug aus.
Laut Kraftfahrtbundesamt legt ein durchschnittlicher PKW in Deutschland jährlich
13.922 Kilometer zurück. Demnach verlieren die betroffenen Fahrzeuge pro Jahr
rund 5,11 Prozent ihres Wertes. Bezogen auf den durchschnittlichen Kaufpreis in
Höhe von 24.621 Euro, den die von uns vertretenen VW-Halter für ihren PKW
zahlten, bedeutet das eine jährliche Wertminderung von mehr als 1.250 Euro pro
Fahrzeug. Insgesamt verlieren die Fahrzeuge der 460.000 in der
Musterfeststellungsklage eingeschriebenen VW-Halter demnach rund 583,3 Millionen
Euro an Wert - jedes Jahr.
Ausgeglichen wird diese Summe zumindest in Teilen durch den Deliktzins in Höhe
von 4 Prozent pro Jahr, den Volkswagen seinen geschädigten Kunden möglicherweise
auszahlen muss. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das
Oberlandesgericht Köln ausgesprochen. Insgesamt müsste Volkswagen seinen
geschädigten Kunden bis 2023 demnach Deliktzinsen in Höhe von rund 453 Millionen
Euro pro Jahr zahlen. Das sind dennoch mehr als 125,8 Millionen Euro weniger als
die betroffenen Fahrzeuge jährlich an Wert verlieren. Bis 2023 kommt so eine
Wertminderung von mindestens 377,4 Millionen Euro zusammen.
Das Musterfestellungsverfahren halten wir daher insgesamt für einen ähnlich
schweren Betrug an den deutschen Verbrauchern wie der Manipulationsskandal
selbst, denn nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen wird Volkswagen wird
das Verfahren bis vor den EuGH ziehen. Bis die betroffenen VW-Halter entschädigt
werden, könnte jedoch noch mehr Zeit vergehen: Sollten die Kläger letztlich
Recht bekommen, müssten sie anschließend nämlich erneut gegen VW vor Gericht
ziehen, um ihre individuelle Entschädigung zu erhalten. Da rund 460.000
VW-Kunden Teil dieses Verfahrens sind, würde die daraus resultierende Klagewelle
die deutschen Gerichte komplett überfordern und den Prozess weitere Jahre in die
Länge ziehen.
Wir von Goldenstein & Partner setzen uns bereits seit Jahren für die Rechte von
betroffenen Fahrzeughaltern ein, um diesbezüglich auch in Deutschland für
eindeutige Rechtsverhältnisse zu sorgen. Noch in diesem Jahr werden wir einen
großen Durchbruch in der Sache erzielen, denn am 5. Mai 2020 wird ein Fall von
uns vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Es ist der erste BGH-Fall
im Abgasskandal. Ein Urteil wird noch am selben Tag erwartet und eine
Signalwirkung für sämtliche Gerichte in Deutschland haben. Betroffenen
Fahrzeughaltern raten wir dazu, ihre Rechte individuell durchzusetzen und sich
keiner Sammelklage anzuschließen."
Das sind die Verbraucherrechte im Abgasskandal
Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des
vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend
machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit,
das Fahrzeug weiterzunutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu
erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen
Anspruch kostenfrei prüfen lassen.
Über Goldenstein & Partner
Goldenstein & Partner ist eine der führenden deutschen Rechtsanwaltskanzleien im
Abgasskandal. Die Kanzlei vertritt insgesamt mehr als 17.800 Mandanten im
Abgasskandal und hat unter anderem das erste klagestattgebende Urteil gegen VW
an einem deutschen Oberlandesgericht erwirkt. Auf www.goldenstein-partner.de
können geschädigte Kunden deutscher Autobauer kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch
auf eine finanzielle Entschädigung haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung
ihrer Rechte beauftragen. Goldenstein & Partner hat seinen Sitz in Potsdam und
beschäftigt derzeit mehr als 70 Mitarbeiter. Die Kanzlei wird von dem
Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
Pressekontakt:
Pressekontakt: Nils Leidloff | nils.leidloff@tonka-pr.com |
+49.30.4036476.07
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/135393/4520910
OTS: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater
Original-Content von: Goldenstein & Partner - Rechtsanwälte & Steuerberater, übermittelt durch news aktuell
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