Mit Geld vom Staat ins Eigenheim / Wichtige Fragen zu Baukindergeld und Eigenheimzulage
Geschrieben am 18-02-2020 |
München (ots) - Noch für dieses Jahr können in Bayern Baukindergeld und
Eigenheimzulage beantragt werden. Die Zuschüsse helfen Menschen im Freistaat
dabei, ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Die LBS Bayern beantwortet
wichtige Fragen zur Wohneigentums-Förderung.
Die Immobilienpreise sind deutlich gestiegen - bringt die Förderung überhaupt
etwas?
Ja, das Baukindergeld von Bund und Freistaat sowie die Bayerische
Eigenheimzulage können einer vierköpfigen Familie über einen Zeitraum von zehn
Jahren eine Förderung von insgesamt 40.000 Euro bringen. Diese Summe wirkt sich
auch angesichts des Preisniveaus für Immobilien in Bayern spürbar aus. Der
Freistaat zählt zu den Bundesländern mit den meisten Anträgen für das
Baukindergeld des Bundes.
Wie viel Geld gibt es konkret?
Familien, die die Einkommensgrenzen einhalten und zum ersten Mal ein
selbstgenutztes Eigenheim kaufen oder bauen, können zehn Jahre lang das
Baukindergeld des Bundes von 1200 Euro pro Jahr und Kind (unter 18 Jahren)
bekommen. Der Freistaat stockt diese Förderung um ein Bayerisches Baukindergeld
Plus in Höhe von weiteren 300 Euro pro Kind und Jahr auf. Zusätzlich gibt es die
Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig 10.000 Euro. Diese ist nicht auf
Familien begrenzt, sondern kann auch von Alleinstehenden oder kinderlosen Paaren
genutzt werden, wenn sie in Bayern ein Eigenheim zur Selbstnutzung bauen oder
kaufen.
Wo liegen die Einkommensgrenzen für die Förderung?
Die Einkommensgrenzen sind vergleichsweise breit bemessen. Für das Baukindergeld
von Bund und Freistaat gilt: Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen
darf bei einem Haushalt mit einem Kind maximal 90.000 Euro betragen. Für jedes
weitere Kind kommen 15.000 Euro dazu, erklärt die LBS Bayern. Bei der
Bayerischen Eigenheimzulage gelten für Haushalte mit Kindern dieselben Grenzen.
Für Haushalte ohne Kind liegt die Grenze bei 50.000 Euro (Einpersonenhaushalt)
bzw. 75.000 Euro (Mehrpersonenhaushalt).
Wie bekommt man die Förderung?
Das Baukindergeld des Bundes ist über die staatliche Förderbank KfW zu
beantragen. Dies kann auf deren Internetseite erfolgen:
www.kfw.de/baukindergeld. Hat die KfW die Auszahlung des Baukindergelds
bestätigt, kann zusätzlich das Baukindergeld Plus vom Freistaat beantragt
werden. Dafür ist die Förderbank BayernLabo der Ansprechpartner. Auch hier kann
der Antrag online gestellt werden:
https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/. Dort kann außerdem die
Bayerische Eigenheimzulage beantragt werden.
Welche Bedingungen gibt es?
Neben den Einkommensgrenzen gibt es für die Förderungen weitere Bedingungen. Zum
Beispiel muss für das Baukindergeld des Bundes zwischen 1. 1. 2018 und 31. 12.
2020 der Kaufvertrag für die Immobilie unterzeichnet oder die Baugenehmigung
erhalten worden sein. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Bezug des
Objekts gestellt werden. Für das Baukindergeld des Freistaats ist der Antrag ab
Bezug und bis spätestens drei Monate nach dem Datum der Auszahlungsbestätigung
der KfW möglich. Für die Bayerische Eigenheimzulage muss die
Kaufvertragsunterzeichnung oder der Erhalt der Baugenehmigung zwischen dem 1. 7.
2018 und dem 31. 12. 2020 liegen. Für den Antrag sind sechs Monate nach Bezug
des Objekts Zeit. Daneben gibt es weitere Bedingungen, die im Einzelfall zu
prüfen sind.
Wie können die Förderungen bei einer Immobilienfinanzierung berücksichtigt
werden?
Da das Baukindergeld von Bund und Freistaat jährlich ausbezahlt wird, empfiehlt
es sich, diese Summen als Sonderzahlungen in der Finanzierung einzuplanen. So
kann man schneller schuldenfrei werden und das Zinsänderungsrisiko reduzieren.
Dies ist zum Beispiel bei einem Bausparkombikredit möglich, wie die Bayerische
Landesbausparkasse erklärt. Alternativ können die Baukindergeldzahlungen in
einen eigenen Bausparvertrag fließen, mit dem Vorsorge für spätere Renovierungen
oder Umbauwünsche getroffen wird.
Bei der Bayerischen Eigenheimzulage ist es sinnvoll, diesen Betrag für Ausgaben
einzuplanen, die nach dem Einzug anstehen, rät die LBS Bayern. Dies kann etwa
bei einem Kauf vom Bauträger die Zahlung der letzten Rate sein, die nach
vollständiger Fertigstellung fällig ist. Aber auch für andere Kosten wie eine
Garage, die Gartenanlage oder Modernisierungen nach dem Einzug kann die Summe
vorgesehen werden.
Wie lange gibt es die Förderung noch?
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Baukindergeld und Eigenheimzulage beantragt
werden können, wenn der Kaufvertrag für die Immobilie spätestens am 31. 12. 2020
unterzeichnet wurde oder bis dahin die Baugenehmigung erhalten worden ist. Der
Antrag kann bis maximal 31. 12. 2023 gestellt werden. Aber es gibt keine
Garantie auf die Förderung. Wären die dafür vorgesehenen Mittel vorzeitig
aufgebraucht, könnte es auch vor diesen Stichtagen keine Förderung mehr geben.
Können andere Förderungen zusätzlich in Anspruch genommen werden?
Ja, auch andere Eigenheimförderungen sind in Kombination mit Baukindergeld und
Eigenheimzulage möglich, so die LBS Bayern. Dazu zählt zum Beispiel die
Wohnriester-Förderung, die mit Zuschüssen und Steuervorteilen bei einer
Immobilienfinanzierung ebenfalls Vorteile von mehreren zehntausend Euro bringen
kann.
Pressekontakt:
LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 - 62 23
E-Mail: presse@lbs-bayern.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/55951/4523354
OTS: LBS Bayerische Landesbausparkasse
Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell
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