neues deutschland: Kommentar zum Sterbehilfe-Urteil
Geschrieben am 26-02-2020 |
Berlin (ots) - Die ablehnenden Reaktionen auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes zur Sterbehilfe sind einerseits verständlich.
Andererseits scheint der Chor der Aufgeregten, vor allem in Kirchen und anderen
eher konservativen Kreisen, zu übersehen, dass die Vorgabe aus Karlsruhe
frischen Wind in die Diskussion der ewigen Fragen um Leben und Tod bringen kann.
Es ist zum Beispiel durchaus nicht so, dass nunmehr die Versorgung
Schwerstkranker bis hin zur Palliativpflege auf völlig verlorenem Posten steht.
Vielmehr eröffnet Karlsruhe auch die Möglichkeit, in die gesellschaftliche
Debatte - nicht nur um eine angemessene Ausstattung der Pflege - mit neuer
Dringlichkeit einzusteigen. Das sollte auch allen bisherigen Befürwortern eines
Sterbehilfeverbotes klar sein: Sie haben jetzt keine restriktive Regelung, keine
Strafandrohung mehr zur Seite. Sie haben nur noch ihre Argumente dafür, was
Leben sinnvoll und lebenswert macht. Damit sollten sie überzeugen.
Mit dem Ausblick auf eine nunmehr einfacher mögliche Selbsttötung gibt es noch
eine stärkere Motivation dafür, Pflege und Medizin menschenfreundlicher zu
gestalten als bisher. Damit niemand zu früh geht, den vor allem ein Gefühl von
Ausgeliefertsein und Aussichtslosigkeit in den Tod treibt. Schaut man sich die
Zahlen an, die zeigen, wie wenig Menschen bisher auf die Dienstleistungen der
Sterbehilfe zurückgriffen, gilt das erst recht.
Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/59019/4531634
OTS: neues deutschland
Original-Content von: neues deutschland, übermittelt durch news aktuell
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
722793
weitere Artikel:
- Kommentar: Ende der Chaos-Tage Düsseldorf (ots) - Politischer Aschermittwoch. Tag der Abrechnung, der
Holzhammermethode, der vergifteten Treueschwüre, der Bierzelt-Emotionen, in
diesem Jahr auch Tag der Kandidaten-Show für höchste Parteiposten - womöglich
für noch mehr. Am Aschermittwoch ist - noch nicht - alles vorbei. Jetzt geht es
erst richtig los. Die jecke Groko lebt noch immer. CDU, CSU und SPD wollen bis
Herbst 2021 durchhalten. Mit der Wahl neuer Vorsitzender ist im Politstadl der
CSU beziehungsweise im Selbstblockadebetrieb der SPD etwas Ruhe eingekehrt. mehr...
- Kommentar: Sterbehilfe darf nicht Normalität werden Düsseldorf (ots) - Das Urteil des Verfassungsgerichts, wonach das Verbot der
geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt wurde, ist nachvollziehbar. Die bisherige
Regelung hatte die Schwäche, dass für Ärzte, die hochdosierte schmerzlindernde
und damit lebensverkürzende Arzneien verschrieben haben, Rechtsunsicherheit
bestand. Nun bedarf es dringend einer neuen gesetzlichen Regelung, die
verhindert, dass Beihilfe zum Suizid zur Selbstverständlichkeit wird. Der
Gesetzgeber steht vor der schwierigen Aufgabe, dem Verfassungsgerichtsurteil
gerecht mehr...
- Freiheitsrecht / Kommentar von Friedrich Roeingh zur Sterbehilfe Mainz (ots) - Willkommen in Europa. Mit seinem überraschend liberalen Urteil zur
Sterbehilfe verschiebt das Bundesverfassungsgericht die Koordinaten bei diesem
heiklen Thema zu den Benelux-Ländern, Österreich und der Schweiz, wo aktive
Sterbehilfe längst erlaubt ist. Und es setzt den Trend zur Individualisierung
bis in den Bereich des Sterbens fort. Bei Umfragen hatten bis zu 80 Prozent der
Bundesbürger aktive Sterbehilfe befürwortet. Gleichwohl haben die
Verfassungsrichter nicht populistisch geurteilt. Zur Einordnung: Die
Selbstbestimmung mehr...
- Freiheit am Lebensende / Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Sterbehilfe-Verbot für nichtig. Das ist ein befreiender Entschluss in einer hochsensiblen Frage. Von Jana Wolf Regensburg (ots) - Darf der Gesetzgeber über das Lebensende eines Menschen
entscheiden? Nein, das darf er nicht. Dieses klare Nein wurde am Mittwoch mit
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts besiegelt, das den umstrittenen
Paragraf 217 des Strafgesetzbuches für nichtig erklärte. Dass die Karlsruher
Richter nicht am Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in seiner bisherigen
Form festhalten würden, war schon im Vorfeld absehbar. Dass sie Paragraf 217
gänzlich kippen, ist ein juristischer Paukenschlag. Dieses bahnbrechende Urteil mehr...
- Altmaiers Rückzieher bei der Windkraft-Abstandsregelung war richtig / Kommentar von Klaus Riexinger Freiburg (ots) - Mit kaum einem anderen politischen Vorhaben ist die
Landesregierung so krachend gescheitert wie beim Ausbau der Windenergie. In
diesem Jahr hätte der Anteil von Strom aus heimischen Windkraftanlagen auf zehn
Prozent steigen sollen. Tatsächlich verharrt die Quote deutlich unter vier
Prozent. (...) Gut, dass Altmaier nun (...) die Abstandsregelung den Ländern
überlassen will. Windkraft-Kritiker aber müssen sich fragen lassen, wo der Strom
nach dem Abschalten der Atom- und Kohlekraftwerke herkommen soll.
http://mehr.bz/kc7b7 mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Politiknachrichten
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
LVZ: Leipziger Volkszeitung zur BND-Affäre
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|