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Asklepios-Münch Joint Venture erreicht angestrebte Stimmrechtsmehrheit an RHÖN

Geschrieben am 04-03-2020

Hamburg (ots) - NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG
(VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE) IN ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN DIES EINE
VERLETZUNG DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE

Asklepios-Münch Joint Venture erreicht angestrebte Stimmrechtsmehrheit an RHÖN

Die Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA hat ein weiteres Aktienpaket über rund
1,08% der Stimmrechte der RHÖN-KLINIKUM AG zum Preis von 18,00 Euro erworben.
Der Kaufvertrag steht, wie das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot für die
RHÖN-KLINIKUM AG ("RHÖN") selbst, lediglich unter der aufschiebenden Bedingung
der kartellrechtlichen Zusammenschlussgenehmigung, die für das 2. Quartal 2020
erwartet wird. Zusammen mit den von Asklepios und Münch unter der Joint Venture
Vereinbarung einzubringenden rund 49% der RHÖN-Aktien hat sich das gemeinsame
Joint Venture mit RHÖN-Gründer Eugen Münch damit bereits vor Beginn des
Übernahmeangebots eine Stimmrechtsmehrheit von knapp über 50% an RHÖN gesichert.

Am vergangenen Freitag hatten die Klinikkonzerne Asklepios und RHÖN verkündet,
ihre Kräfte für eine starke gemeinsame Zukunft zu bündeln: Dazu haben Asklepios
und RHÖN-Gründer Eugen Münch, gemeinsam mit Ingeborg Münch und der HCM SE, eine
Beteiligungsgesellschaft der Eheleute Münch (zusammen "Münch"), eine umfassende
Vereinbarung zur Neuordnung der Aktionärsstruktur der RHÖN-KLINIKUM AG
getroffen. Aufschiebend bedingt auf die kartellrechtliche
Zusammenschlussgenehmigung, werden die von Münch und Asklepios gehaltenen Aktien
an RHÖN in einer gemeinsam neu gegründeten Joint-Venture-Gesellschaft gebündelt.
Asklepios hatte in diesem Zusammenhang am Freitag zudem ein freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot für alle ausstehenden Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG
(ISIN: DE0007042301) angekündigt. Asklepios beabsichtigt dabei, eine
Gegenleistung in Bar in Höhe von 18,00 Euro je RHÖN-Aktie anzubieten. Alle im
Rahmen dieses Übernahmeangebots von Asklepios erworbenen RHÖN-Aktien sollen
ebenfalls in das Joint Venture eingebracht werden. Auch nach Vollzug der
Transaktion soll RHÖN ein eigenständiges Unternehmen bleiben.

Kontakt für Rückfragen:

PR-Kontakt:
Konzernbereich Unternehmenskommunikation & Marketing
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Rübenkamp 226
22307 Hamburg
Tel.: +49 40 1818-82 6636
Fax: +49 40 1818-82 6639
presse@asklepios.com

IR - Kontakt:
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Investor Relations
Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA
Debusweg 3
61462 Königstein-Falkenstein
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Über Asklepios:

Die Asklepios Kliniken zählen zu den führenden privaten Betreibern von
Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Deutschland. Die Klinikgruppe
steht für eine hoch qualifizierte Versorgung ihrer Patienten mit einem klaren
Bekenntnis zu medizinischer Qualität, Innovation und sozialer Verantwortung. Auf
dieser Basis hat sich Asklepios seit der Gründung vor nahezu 35 Jahren dynamisch
entwickelt. Aktuell verfügt der Konzern bundesweit über rund 160
Gesundheitseinrichtungen. Dazu zählen Akutkrankenhäuser aller Versorgungsstufen,
Fachkliniken, psychiatrische und forensische Einrichtungen, Rehakliniken,
Pflegeheime und Medizinische Versorgungszentren. Im Geschäftsjahr 2018 wurden
2,3 Mio. Patienten in Einrichtungen des Asklepios Konzerns behandelt. Das
Unternehmen beschäftigt mehr als 47.000 Mitarbeiter. 

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Rhön Klinikum AG
("Rhön-Aktien"). Die Bedingungen und weitere das Angebot der Asklepios Kliniken
GmbH & Co. KGaA ("Asklepios") an die Aktionäre der Rhön Klinikum AG ("Rhön")
betreffende Bestimmungen werden nach deren Veröffentlichung in der
Angebotsunterlage enthalten sein. Inhabern von Rhön-Aktien wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage nach Veröffentlichung zu lesen und
gegebenenfalls in Bezug auf die darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu
suchen.

Die Verbreitung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung dieser
Bekanntmachung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
und der Schweiz gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, die ihren Wohnsitz in
einer anderen Rechtsordnung haben oder einer anderen Rechtsordnung unterliegen,
sollten sich über die geltenden Anforderungen informieren und diese beachten.

Das Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage und
unter Einhaltung von Section 14(e) des US Securities Exchange Act von 1934, der
diesbezüglichen Regulation 14E und unter Berücksichtigung der Ausnahme in Rule
14d-1(d) abgegeben werden.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit
deutscher Marktpraxis erfolgt, können Asklepios oder für sie tätige Broker
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika und in Übereinstimmung mit
anwendbarem Recht außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar Rhön-Aktien erwerben bzw. entsprechende
Vereinbarungen zum Erwerb abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere
Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein
Optionsrecht auf Rhön-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen.
Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen
Rechtsordnung erforderlich ist.

Diese Bekanntmachung könnte Aussagen über Asklepios und/oder ihre
Tochterunternehmen (zusammen der "Asklepios-Konzern") oder über Rhön und/oder
ihre Tochterunternehmen (zusammen der "Rhön-Konzern") enthalten, die "in die
Zukunft gerichtete Aussagen" sind oder sein könnten. In die Zukunft gerichtete
Aussagen beinhalten unter anderem Aussagen, die typischerweise durch Wörter wie
"davon ausgehen", "zum Ziel setzen", "erwarten", "schätzen", "beabsichtigen",
"planen", "glauben", "hoffen", "abzielen", "fortführen", "werden",
"möglicherweise", "sollten", "würden", "könnten" oder andere Wörter mit
ähnlicher Bedeutung gekennzeichnet sind. Ihrer Art nach beinhalten in die
Zukunft gerichtete Aussagen Risiken und Unsicherheiten, da sie sich auf
Ereignisse beziehen oder von Umständen abhängen, die in der Zukunft
möglicherweise eintreten oder auch nicht eintreten werden. Der Asklepios macht
Sie darauf aufmerksam, dass in die Zukunft gerichtete Aussagen keine Garantie
dafür sind, dass solche zukünftigen Ereignisse eintreten oder zukünftige
Ergebnisse erbracht werden und dass insbesondere tatsächliche
Geschäftsergebnisse, Vermögenslage und Liquidität, die Entwicklung des
Gesundheitssektors, in dem der Asklepios-Konzern und/oder der Rhön-Konzern tätig
sind, und Ergebnis oder Auswirkung des Erwerbs und damit zusammenhängender
Themen auf den Asklepios-Konzern und/oder Rhön-Konzern wesentlich von denen
abweichen können, die durch die in die Zukunft gerichteten Aussagen, die in
dieser Bekanntmachung enthalten sind, gemacht oder nahegelegt werden. In die
Zukunft gerichtete Aussagen treffen eine Aussage allein zum Zeitpunkt ihrer
Abgabe. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften übernimmt Asklepios
keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren oder
öffentlich zu korrigieren, sei es als Ergebnis neuer Informationen, zukünftiger
Ereignisse oder aus sonstigen Gründen.

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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/65048/4537288
OTS: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA

Original-Content von: Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, übermittelt durch news aktuell


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