Schön: Die schulische Nachmittagsbetreuung muss verlässlich sein
Geschrieben am 04-03-2020 |
Berlin (ots) - Bund stellt Ländern und Kommunen 2 Mrd. Euro für vielfältige
Angebote zur Verfügung
Der Deutsche Bundestag befasst sich an diesem Donnerstag in erster Lesung mit
dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens "Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter"
(Ganztagsfinanzierungsgesetz). Hierzu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:
"Die Schulzeit endet für Grundschüler meist in der Mittagszeit - doch nur selten
deckt sich das heutzutage mit den Arbeitszeiten der Eltern. Viele Berufstätige
wünschen sich, dass ihre Kinder auch am Nachmittag in guten Händen sind und sie
gut betreut werden. Der Bund hat bereits mit finanzieller Unterstützung dazu
beigetragen, dass eine verlässliche Betreuung für die Kita gilt. Was für die
Kita gilt, müssen wir auch für die Grundschule realisieren. Das hat die Union in
ihrem Wahlprogramm versprochen - und das setzen wir jetzt um.
So vielfältig und unterschiedlich die Kinder sind, so vielfältig und
unterschiedlich müssen auch die Nachmittags-Angebote in den Grundschulen sein.
Daher wollen wir nicht nur gebundene Ganztagsschulen fördern, sondern auch
andere Angebote - wie offene Grundschulen und Hortbetreuung. Dafür stellt der
Bund Ländern und Kommunen in den nächsten zwei Jahren insgesamt 2 Milliarden
Euro zur Verfügung.
Freiwillige Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern ermöglicht Müttern und
Vätern, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Gemeinsame Zeit mit
Gleichaltrigen am Nachmittag fördert die sozialen Kompetenzen von Kindern und
den Umgang miteinander.
Größtmögliche Vielfalt, größtmögliche Vereinbarkeit und größtmögliche
Verlässlichkeit - das ist unser Anspruch als CDU/CSU-Bundestagsfraktion."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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