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Trotz Sterbehilfe-Urteil gibt es keine tödlichen Medikamente vom Staat/Spahn und das Bundesinstitut für Arzneimittel verweigern Unterstützung / Sechs neue Anträge von Patienten

Geschrieben am 06-03-2020

Berlin (ots) - Berlin - Trotz Liberalisierung der Sterbehilfe durch ein Urteil
des Bundesverfassungsgerichts weigert sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
(CDU), schwerkranken Patienten den Erwerb tödlicher Medikamente zu gestatten.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der
FDP-Bundestagsabgeordneten Katrin Helling-Plahr hervor, die dem Tagesspiegel
vorliegt (Samstagausgabe). "Die Auslegung des Betäubungsmittelrechts und
insbesondere die Frage, ob das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte den Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels zum Zweck
der Selbsttötung erlauben muss, war nicht Gegenstand des Verfahrens", heißt es
darin. Spahn hatte angekündigt, die Praxis nach dem Karlsruher Urteil prüfen zu
wollen, hält aber nun offenbar an ihr fest. Auch das Bonner Bundesinstitut
bestätigte dem Tagesspiegel auf Anfrage, dass Anträge keine Aussicht auf Erfolg
hätten. Dennoch haben sich seit dem Urteil nach Angaben der Behörde weitere
sechs Patienten gemeldet und um eine Erwerbserlaubnis gebeten. 24 sind in der
Wartezeit verstorben. "Die Antwort der Bundesregierung war erwartbar, ist
ignorant und enttäuschend", sagte die FDP-Politikerin Helling-Plahr. Statt sich
klar zur Selbstbestimmung am Lebensende, zum Recht auf Suizid und der
Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe zu bekennen, führe Spahn seine Hinhaltetaktik
weiter.

https://www.tagesspiegel.de/politik/trotz-urteil-aus-karlsruhe-spahn-lehnt-antra
ege-auf-sterbehilfe-weiter-ab/25617928.html

Rückfragen bitte an:

Tel: (030) 290 21 - 14 313

Pressekontakt:

Der Tagesspiegel
Chefin vom Dienst
Patricia Wolf
Telefon: 030-29021 14013
E-Mail: cvd@tagesspiegel.de


Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/2790/4539911
OTS: Der Tagesspiegel

Original-Content von: Der Tagesspiegel, übermittelt durch news aktuell


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