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Patientenschutz: CBD-Nahrungsergänzungsmittel weiterhin nicht verkehrsfähig

Geschrieben am 06-03-2020

Köln (ots) - Erst kürzlich wurde durch eine Mitteilung der EIHA die Einstufung
von Cannabidiol als Novel-Food (neuartige Lebensmittel) in Frage gestellt. Dabei
ist die Entscheidung über die Einordnung cannabinoidhaltiger Hanfextrakte als
neuartige Lebensmittel von den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen
Kommission nach Sichtung und Wertung aller verfügbaren Informationen
einvernehmlich getroffen worden. Entsprechend wurden im Januar des Jahres 2019
Extrakte aus Cannabis sativa L. (der Hanfpflanze) und daraus gewonnene Produkte,
die Cannabinoide (u.a. CBD) enthalten, in den sogenannten Novel-Food-Katalog der
Europäischen Kommission aufgenommen und bleiben ohne entsprechende Zulassung
auch weiterhin nicht verkehrsfähig.

Dieser Einschätzung folgen nicht nur die deutschen Gerichte (Lüneburg, Hannover,
Baden-Württemberg, Düsseldorf) in den hierzu jüngst ergangenen Entscheidungen,
sondern auch die Bundesregierung. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit reagierte diese Woche auf die Mitteilung der EIHA und
erklärte diese für "nicht nachvollziehbar", da die durch den Novel-Food-Katalog
vorgegebene und von Behörden und Gerichten eingehaltene klare Linie bei der
Beurteilung von CBD-haltigen Produkten als neuartige Lebensmittel eindeutig sei.

Es bedarf daher weiterhin einer Zulassung von CBD-haltigen Lebensmitteln
(Nahrungsergänzungsmittel) nach der Novel-Food-Verordnung. Cannabidiolhaltige
Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel oder unter einer anderen
irreführenden Bezeichnung ohne Zulassung als Novel-Food derzeit verfügbar sind,
entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben und sind in der EU aufgrund des
besonderen Schutzniveaus nicht verkehrsfähig. Derartige Produkte dürfen daher
nicht verkauft werden.

Cannamedical Pharma sieht die klare Definition und die Einhaltung der
Novel-Food-Verordnung sowie die Zulassung von cannabidiolhaltigen Produkten aus
Gründen des Patientenschutzes als unerlässlich an.

Die Pressemitteilung mit allen relevanten Links finden Sie unter
https://cannamedical.com/de/news

Pressekontakt:

Sandra Grußbach
E-Mail: presse@cannamedical.de
Telefon: +49 221 999 852 51

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/133504/4540012
OTS: Cannamedical Pharma GmbH

Original-Content von: Cannamedical Pharma GmbH, übermittelt durch news aktuell


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