Luczak/Jung: Kein Platz für Hass und Hetze in unserer Gesellschaft
Geschrieben am 12-03-2020 |
Berlin (ots) - Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität werden Hass
und Hetze im Netz zukünftig effektiver verfolgt und härter geahndet
Der Bundestag debattiert heute in erster Lesung über den von den Fraktionen der
CDU/CSU und der SPD eingebrachten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Hierzu erklären der rechts- und
verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak,
und der zuständige Berichterstatter Ingmar Jung:
Luczak: "In der Anonymität des Netzes gehören Hass und Hetze, Beleidigungen und
Bedrohungen leider zum Alltag. Sie sind Brandbeschleuniger und Wegbereiter für
die schrecklichen Taten von Halle, Hanau oder auch der Ermordung von Walter
Lübcke.
Diese zunehmende Verrohung in den sozialen Medien dürfen wir als Rechtsstaat
nicht hinnehmen. Was in der analogen Welt verboten ist, darf auch in der
digitalen Welt nicht erlaubt sein. Auch im Netz muss jeder seine Meinung frei
äußern können, ohne deswegen beleidigt oder bedroht zu werden. Allen Versuchen,
Menschen mundtot zu machen, müssen wir als Gesellschaft entschieden
entgegentreten.
Dafür brauchen wir einen wehrhaften und handlungsfähigen Rechtsstaat. Mit dem
Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität schaffen wir den dafür notwendigen
gesetzlichen Rahmen. Rechtsextremismus, Drohungen, Hass und Hetze werden
zukünftig härter und effektiver verfolgt."
Jung: "Damit sich das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum entwickelt, ist
eine konsequente und effektive Verfolgung strafbarer Inhalte essentiell und in
einem Rechtsstaat unerlässlich. Deshalb sind auch die Betreiber sozialer
Netzwerke in der Verantwortung, die ihnen gemeldeten strafbaren Inhalte den
Strafverfolgungsbehörden zuzuführen.
Auch der besondere Schutz von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern
sowie von Personen, die sich ehrenamtlich engagieren hat für uns zentrale
Bedeutung. Mit dem Gesetz wird ausdrücklich klargestellt, dass der besondere
Schutz vor übler Nachrede und Verleumdung von im politischen Leben des Volkes
stehenden Personen auch für diese gilt. Selbst wenn dies eigentlich eine
Selbstverständlichkeit sein sollte.
Zwar sind die vergangenen schrecklichen Ereignisse nicht wieder rückgängig zu
machen, aber der Gesetzesentwurf ist ein richtiges und wichtiges Signal gegen
aggressive und dominante Stimmen unserer Gesellschaft, die versuchen, unser
politisches und gesellschaftliches Klima zu vergiften - dieser Entwicklung gilt
es entschieden entgegenzutreten."
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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