NRW: Gesundheitsämter drohen nicht mit Kindesentzug
Geschrieben am 06-08-2020 |
Bielefeld (ots) - Einige Gesundheitsämter in Hessen und Baden-Württemberg ordnen Eltern in Corona-Verdachtsfällen an, ihre Kinder in häuslicher Quarantäne getrennt von der Familie zu isolieren. Bei Zuwiderhandlung drohen die Behörden mit Kindesentzug. Nach Informationen von nw.de, der Online-Ausgabe der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen", müssen sich Eltern in Nordrhein-Westfalen darüber keine Sorgen machen. "In NRW drohen Gesundheitsämter nicht mit der Inobhutnahme von Kindern und ordnen auch nicht die Isolation von Kindern getrennt von der Familie in häuslicher Quarantäne an. Mir ist kein Fall bekannt", erklärt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage.
"Wenn in NRW aufgrund eines Corona-Verdachtsfalls ein Kind in Quarantäne muss, suchen die Gesundheitsämter immer nach lebensnahen Lösungen, die den Gesundheitsschutz gewährleisten. Wie zum Beispiel, dass ein Elternteil ebenfalls mit in Quarantäne geht." Nach Angaben des Sprechers werde jeder Fall individuell geprüft. "Wichtig ist hierbei auch die Rücksichtnahme auf das Alter des Kindes." Zudem entscheiden nach Angaben des Gesundheitsministeriums in NRW nicht die Gesundheitsämter über die Inobhutnahmen von Kindern, sondern ausschließlich die Jugendämter.
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Schlussredaktion Badische Zeitung
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