Bleser/Klöckner/Kaster: Kommission muss ihre Haltung korrigieren
Geschrieben am 24-10-2007 |
Berlin (ots) - Zur Debatte um die Reform der Europäischen Weinmarktordnung in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie für die Angelegenheiten der Europäischen Union erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB, die Verbraucherschutzbeauftragte der Union, Julia Klöckner MdB und der Berichterstatter für Weinbau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Europaausschuss, Bernhard Kaster MdB:
Es kommt nicht oft vor, dass der Bundestag zu einem Vorhaben auf europäischer Ebene eine Stellungnahme nach Artikel 23 des Grundgesetzes abgibt. Aber in der Debatte um die neue EU-Weinmarktordnung ist dies ein wichtiges und deutliches Zeichen in Richtung Brüssel. Die Bundesregierung wird in ihrer Auffassung gestärkt, dass die Reformpläne der EU-Kommission in dieser Form schädlich für die Zukunft der heimischen Winzerinnen und Winzer sind. Die Bundesregierung hat nun den offiziellen Auftrag des Parlamentes, sich im Ministerrat aktiv gegen die Pläne zu wenden und dort notfalls einen Parlamentsvorbehalt einzulegen.
Die Kommissionsvorschläge gehen in die falsche Richtung: Anstatt konsequent die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Weinwirtschaft auf einem globalen Markt zu stärken, führen sie zu einer Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Damit gefährden sie die über Jahrhunderte gewachsene bäuerliche Weinkultur und zerstören die ökologisch wertvollen Kulturlandschaften unwiederbringlich.
Dies würde nicht nur die Weinwirtschaft als solche betreffen, sondern auch die Arbeitsplätze in den damit eng verwurzelten Branchen, im Tourismus sowie in den vor- und nachgelagerten Bereichen des Handwerks. Deshalb wird die Union keine Gelegenheit auslassen, Änderungen am Kommissionsvorschlag einzufordern. In Zeiten, in denen die Verbraucher verstärkt nach Produkten aus regionaler Herstellung nachfragen und nach mehr Originalität verlangen, ist es der falsche Weg, auf industrielle Einheitsweine zu setzen. Die deutschen Weinanbaugebiete haben hier ein enormes Marktpotenzial, das nicht leichtfertig im Rahmen einer Reform preisgegeben werden darf, deren Notwendigkeit die deutschen Winzerinnen und Winzer nicht zu verantworten haben.
Probleme sind dort zu lösen, wo sie entstehen. Daher sind die vorgesehenen nationalen Finanzrahmen so auszugestalten, dass den jeweiligen regionalen Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Dies muss aber auch bedeuten, dass die Beseitigung von Überschüssen zum Beispiel durch Destillationsmaßnahmen nicht weiter aus dem Gesamthaushalt finanziert werden sollte.
Wichtig für eine erfolgreiche Reform ist der Erhalt der Vielfalt der europäischen Weine und der regionalen Besonderheiten. Dies ist ein klarer Wettbewerbsvorteil gegenüber Einheitsweinen aus Drittländern. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinbaus ist das erklärte Ziel der Kommission. Dieser Ankündigung müssen nun auch die passenden Vorschläge folgen. Das Verbot der Saccharoseanreicherung und die Reduzierung der Alkoholanreicherungsspannen sind definitiv die falsche Antwort.
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