Fischer: Urteil zu Bahnstrecken stärkt Unionsposition im Bahnprivatisierungsprozess
Geschrieben am 26-10-2007 |
Berlin (ots) - Zum gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes, dass auch unrentable Strecken betriebsbereit zu halten sind, erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht im Einklang mit der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge des Staates nach dem Grundgesetz. Damit ist der Beweis erbracht, dass es unerlässlich ist, die Eisenbahninfrastruktur im Eigentum des Staates zu belassen. Die steuerfinanzierte Eisenbahninfrastruktur ist ungeeignet als Renditeobjekt des Kapitalmarktes.
Die Unionsposition im Teilprivatisierungsprozess, dass die Eisenbahninfrastruktur im Eigentum des Staates verbleiben muss, wird damit bestätigt. Auch wird dem Ansinnen von Bahnchef Mehdorn, sich mit der Eisenbahninfrastruktur im vollen Umfang an den Kapitalmarkt zu begeben, eine Absage erteilt. Es ist unverzichtbar, dass die Infrastrukturgesellschaften (DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH) im Teilprivatisierungsprozess in das Bundeseigentum überführt werden. Aufgrund dieses unmittelbaren Prozesses ist auch kein Arbeitsplatz gefährdet, zumal gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21.11.2006 sichergestellt werden muss, dass der konzerninterne Arbeitsmarkt sowie das Beschäftigungsbündnis erhalten werden können.
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