Rheinische Post: Schäden des Bahn-Streiks
Geschrieben am 02-11-2007 |
Düsseldorf (ots) - Von Martin Kessler
Es ist das gute Recht von Arbeitnehmern, für höhere Löhne zu streiken. Doch der Arbeitskampf kann immer nur das letzte Mittel in einem Tarifkonflikt sein. Und er muss verhältnismäßig sein. Der volkswirtschaftliche Schaden darf den möglichen Gewinn für eine Gruppe nicht drastisch übersteigen. Genau das ist aber zu befürchten, wenn die Lokführer den Fern- und Güterverkehr bestreiken. Zwar haben die meisten Unternehmen Vorsorge getroffen, wenn die Güterzüge demnächst ausfallen. Aber bei mehreren Streiktagen ist der Verlust schon nicht mehr so leicht zu verkraften. Die Wirtschaft ist auf den reibungslosen Transport ihrer Produkte angewiesen. Sonst drohen Rückstaus und Mangel. Die Streiks mögen die Konzernführung der Bahn schließlich in die Knie zwingen. Doch am Ende würden sich die Lokführer selbst schädigen. Sie gefährden ihre Jobs. Denn nach dem Streik werden sich noch mehr Unternehmen von der Bahn abwenden und ihren Gütertransport auf die Straße oder die Binnenschifffahrt umlenken. Das Gericht in Chemnitz hat den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet und der Ausweitung der Streiks Vorschub geleistet. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe muss das korrigieren.
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