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Südwest Presse: Kommentar zum Thema Mietrecht

Geschrieben am 14-11-2007

Ulm (ots) - Eigentlich ging es gestern vor dem Bundesgerichtshof
um die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung. Darüber wurde aber
kein Urteil gefällt. Dennoch: Mieter, die Kleintiere halten wollen,
wissen nun, woran sie sind - egal, was der Vermieter vorschreibt. Die
tierischen Hausgenossen ziehen einfach mit ein.
Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen darf jeder Mieter
mitbringen oder sich nach dem Einzug zulegen. Es bedarf keiner
ausdrücklichen Erlaubnis im Mietvertrag. Das gibt zumindest im Fall
dieser Tiere Rechtssicherheit für alle Seiten.
Ganz anders sieht es aber auch weiterhin rund um die beiden
beliebtesten Haustierarten der Deutschen, Katze und Hund, aus. Hier
wird es auch in Zukunft so bleiben, dass sich die Parteien einigen
müssen. Falls der Vermieter kein Katzen- und Hundefreund ist, muss er
allerdings einen triftigen Ablehnungsgrund nennen, wieso er Putzi
oder Bello das Wohnrecht verwehren will.
Bei Katzen - falls der Mieter nicht eine Vielzahl beherbergen will -,
wird sich da eher eine einvernehmliche Lösung finden lassen als bei
den in Gefährlichkeit, Größe und Bellfreudigkeit unterschiedlichen
Hunderassen.
Schoßhündchen oder Bernhardiner? Es wird immer besser sein, eine
private Einigung herbeizuführen. Ansonsten könnte ein vor Gericht
eingeklagter Wohnungshund außerhalb der vier Wände schnell zum armen
Hund werden.

Originaltext: Südwest Presse
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59110
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59110.rss2

Pressekontakt:
Südwest Presse
Lothar Tolks
Telefon: 0731/156218


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