Südwest Presse: Kommentar zum Thema Mietrecht
Geschrieben am 14-11-2007 |
Ulm (ots) - Eigentlich ging es gestern vor dem Bundesgerichtshof um die Haltung von Katzen in einer Mietwohnung. Darüber wurde aber kein Urteil gefällt. Dennoch: Mieter, die Kleintiere halten wollen, wissen nun, woran sie sind - egal, was der Vermieter vorschreibt. Die tierischen Hausgenossen ziehen einfach mit ein. Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen darf jeder Mieter mitbringen oder sich nach dem Einzug zulegen. Es bedarf keiner ausdrücklichen Erlaubnis im Mietvertrag. Das gibt zumindest im Fall dieser Tiere Rechtssicherheit für alle Seiten. Ganz anders sieht es aber auch weiterhin rund um die beiden beliebtesten Haustierarten der Deutschen, Katze und Hund, aus. Hier wird es auch in Zukunft so bleiben, dass sich die Parteien einigen müssen. Falls der Vermieter kein Katzen- und Hundefreund ist, muss er allerdings einen triftigen Ablehnungsgrund nennen, wieso er Putzi oder Bello das Wohnrecht verwehren will. Bei Katzen - falls der Mieter nicht eine Vielzahl beherbergen will -, wird sich da eher eine einvernehmliche Lösung finden lassen als bei den in Gefährlichkeit, Größe und Bellfreudigkeit unterschiedlichen Hunderassen. Schoßhündchen oder Bernhardiner? Es wird immer besser sein, eine private Einigung herbeizuführen. Ansonsten könnte ein vor Gericht eingeklagter Wohnungshund außerhalb der vier Wände schnell zum armen Hund werden.
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Pressekontakt: Südwest Presse Lothar Tolks Telefon: 0731/156218
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