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Stellungnahme Jaguar/Land Rover zu GAT

Geschrieben am 26-11-2007

Schwalbach (ots) - Von der Deutschen Umwelthilfe wird behauptet,
dass Jaguar und Land Rover Original Nachrüstfilter von der Rückgabe
der Allgemeinen Betriebserlaubnis der GAT Filter betroffen sind. Dies
ist nicht der Fall. Jaguar und Land Rover bietet seit Anfang 2006
Nachrüstsätze für einige Dieselmodelle an. Diese Russpartikelfilter
verfügen jeweils über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Die
Erteilung der ABE bestätigt, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen
entsprechend der Anlage XVI zu §47 Abs. 3a erfüllt worden sind. Diese
Jaguar und Land Rover Originalfilter haben eine allgemein gültige
Jaguar und Land Rover Betriebserlaubnis und sind in keinster Weise
von der Rückgabe der GAT ABEs betroffen. Der Handel verfügte jedoch
anfangs über einige Filter mit GAT ABE. Der Verkauf dieser Filter
wurde mit Wirkung vom 20. November eingestellt. Jaguar und Land Rover
bieten mittlerweile in allen neuen Modellen X-TYPE 2.2D, S-TYPE 2.7 D
und XJ 2.7 D sowie Freelander TD4, Discovery TDV6, Range Rover Sport
TDV6 und TDV8 sowie Range Rover TDV8 serienmäßige werksseitige
Russpartikelfilter Systeme an.

Originaltext: Jaguar Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/33626
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_33626.rss2

Pressekontakt:
Jaguar und Land Rover in Deutschland
Andrea Leitner-Garnell, Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 06196-9521-162


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