Fischbach: Stammzellgesetz bleibt Gewissensfrage
Geschrieben am 28-11-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich von Forderungen, den Stichtag des Stammzellgesetzes einmalig zu verschieben, erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB
Die Beratungen, ob das Stammzellgesetz überhaupt verändert werden soll, sind nicht abgeschlossen.
Unabhängig davon, wie die jeweiligen Ansichten einzelner Abgeordneter bewertet werden, kann und wird es zur Frage einer Stichtagsverschiebung im Stammzellgesetz keinen Unionsfraktionsantrag geben. Grundlage für die politische Entscheidung werden fraktionsübergreifende Gruppenanträge sein. Die Stammzellforschung wird wie bisher auch als eine Frage gesehen, die einzelne Abgeordnete allein aus ihrem Gewissen heraus verantwortlich beantworten müssen. So werden die Mitglieder des Deutschen Bundestages unabhängig von ihrer Fraktionszugehörigkeit entscheiden, ob sie für oder gegen eine Verschiebung des Stichtages sind.
Für mich persönlich kommt eine Verschiebung des Stichtages nicht in Frage, weil sie Gefahr läuft, langfristig den hohen Standard unseres bisherigen Embryonenschutzes aufzuweichen.
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