WAZ: Probleme mit dem Lauschangriff - Rechtlich sauber - Leitartikel von Stefan Wette
Geschrieben am 05-12-2007 |
Essen (ots) - Die Grundsatzfrage ist längst entschieden. Bei der Verfolgung schwerster Straftaten darf der Staat seine Bürger auch in ihrer Wohnung abhören. Erst die Praxis, wie jetzt der Düsseldorfer Terrorprozess, zeigt aber, ob die gesetzlichen Beschränkungen des großen Lauschangriffs sinnvoll sind. Diese Erkenntnisse müssen laufend vom Gesetzgeber geprüft und die Regeln notfalls geändert werden. Dem Düsseldorfer Senat ist zuzustimmen, dass ein "stumpfes Schwert" den Strafverfolgern nichts nutzt. Die Diskussion darüber, wie weit die Überwachung gehen darf, sollte aber von Totschlag-Parolen wie "Schnüffelstaat" befreit werden. Und von der Ideologielastigkeit. Denn wenn die Polizei in Computern stöbert, um einer Bande von Kinderschändern das Handwerk zu legen, erhebt sich kaum öffentlicher Protest. Sachlich und vorsichtig die Argumente für Freiheit und Sicherheit abwägend, sollte eine rechtlich saubere Lösung gefunden werden. Es stimmt ja: "Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." Aber ohne Sicherheit geht auch die Freiheit verloren.
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