Börnsen/Krings: EU-Parlament bestätigt bei Fernsehrichtlinie deutschen Erfolg
Geschrieben am 06-12-2007 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Billigung der Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (EU-Fernsehrichtlinie) durch das Europäische Parlament erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB und das Mitglied der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien, Dr. Günter Krings MdB:
Die EU-Fernsehrichtlinie sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen für alle Mediendienste in Europa und Rechtssicherheit. Sie garantiert hohe Standards beim Jugend- und Verbraucherschutz und schafft flexiblere Werberegelungen zugunsten privater Anbieter. Angesichts mehrheitlich anderer Vorstellungen in Europa hat Deutschland mit dem Verbot von Product Placement in Nachrichten, Dokumentationen, Ratgebersendungen oder Kinderprogrammen viel erreicht. In Fernsehfilmen und Serien muss Produktplatzierung eindeutig gekennzeichnet werden. Mehr war nicht erreichbar. Anfänglich wollte Brüssel auch bei Ratgeber- und Verbrauchersendungen Product Placement ermöglichen und einen ungebremsten Einsatz von Einzelspots zulassen.
Die einstimmige Billigung der aktualisierten EU-Fernsehrichtlinie durch das Europäische Parlament in dieser Woche ist ein nachträglicher großer Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unter Staatsminister Bernd Neumann, MdB. Im ersten Halbjahr 2007 politisch abgeschlossen, kann die Fernsehrichtlinie durch die Straßburger Entscheidung nun in nationales Recht umgesetzt werden.
Unablässige Versuche aus Brüssel, Medien als reines Wirtschaftsgut zu behandeln, und nicht als Kulturgut, sind erfolgreich abgewehrt worden. Das ist auch das Verdienst von Ruth Hieronymi, MdEP (EVP-ED/CDU), der verantwortlichen Parlamentsberichterstatterin für die Richtlinie.
Mit der beschlossenen Ausweitung der Werbeunterbrechungen sowie der Zulassung von Einzelspots bei Sportsendungen konnte ebenfalls ein vertretbarer Kompromiss erzielt werden. Dies stärkt den Medienstandort Deutschland. Das traditionelle Fernsehen und die neuen Fernsehdienste auf Abruf werden nun einheitlich reguliert.
Die Länder haben angekündigt, die Richtlinie im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag umsetzen zu wollen, also wahrscheinlich im Jahr 2009.
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