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Bundesweite Initiative Erbbaurecht gegründet / Milliarden-Entlastungen in Deutschland möglich / Unternehmensteuerreform bringt Vorteile / Website www.initiative-erbbaurecht.de im Internet eingerichtet

Geschrieben am 06-12-2007

Köln (ots) - Grundstücke nutzen, ohne sie kaufen zu müssen: Die
Möglichkeit des Erbbaurechts wird in Deutschland künftig weit höhere
Bedeutung bekommen. "Dass die Nutzungsmöglichkeit und nicht das
Eigentum entscheidend sein kann, hat etwa Leasing-Angebote schon
weithin populär gemacht", erklärt Thomas Licher, Sprecher der jetzt
in Köln gegründeten `Initiative Erbbaurecht´. "Durch das Erbbaurecht
sind wirtschaftliche Vorteile bei Immobilien in weit größerem Umfang
möglich." Weil dies für Eigenheime und Mietshäuser ebenso gilt wie
für betriebliche oder kommunale Immobilien will die Initiative
künftig als zentrale Plattform für Informationen zum Thema bundesweit
fungieren. Im Internet wurde dazu unter www.initiative-erbbaurecht.de
eine umfängliche Website eingerichtet, die Erklärungen,
Anwendungsbeispiele und Tipps bereithält. Mehrere Vorstände deutscher
Unternehmen und Politiker unterstützen die Initiative Erbbaurecht als
Freunde und Förderer (siehe Website).

So erlaubt das bereits seit 1919 in Deutschland geregelte
Erbbaurecht, Grundstücke für bis zu 198 Jahre nutzen zu können. Als
grundstücksgleiches Recht ist es auch beleihbar, verkäuflich sowie
durch Schenkung oder Erbschaft übertragbar. Welche Chancen sich
hieraus ergeben, wird insbesondere bei gewerblichen Immobilien
zunehmend sichtbar. "Wer an Immobilien zur Vermietung oder
betrieblichen Nutzung interessiert ist, kann durch die beim
Erbbaurecht entfallende Finanzierung des Grundstückanteils seine
Renditen nachhaltig steigern", so Licher.

Durch die Reform der Unternehmensteuer 2008 erhält das Modell
einen weiteren Vorzug. Demnach fallen Erbbau-Zinsen, die ein
Unternehmen für überlassene Grundstücke zahlt, nicht unter die neue
sogenannte Zinsschranke: Anders als Zinsen für aufgenommene Darlehen
können sie also weiterhin grundsätzlich unbegrenzt steuerlich geltend
gemacht werden.

Auch im Bereich kommunaler Immobilien bekommt das Erbbaurecht
stärkere Bedeutung. So steigen aktuell die deutschen Städte und
Gemeinden auf die kaufmännische Buchführung ("Doppik") um und haben
ihre Liegenschaften im Rahmen einer Vermögensbilanz zu bewerten.
"Werden auf solche Immobilien Erbbaurechte bestellt, so können die
Kommunen den Marktwert der Grundstücke durch Verkauf unmittelbar
realisieren - bleiben aber im Besitz aufstehender Gebäude", erklärt
Licher. Anders als bei einem konventionellen Verkauf der Immobilien,
also mit Grundstück samt Gebäuden, können sie als alleinige
Eigentümer so auch Mieterschutz und Belegungsbindungen dann weiterhin
unmittelbar sicherstellen.

Originaltext: Initiative Erbbaurecht
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69262
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69262.rss2

Pressekontakt:
Thomas Licher,
Tel.: 0221-130808-550,
Fax: 0221-130808-640,
Mail: licher@initiative-erbbaurecht.de,
www.initiative-erbbaurecht.de


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