Mitteldeutsche Zeitung: zu Riester-Rente
Geschrieben am 11-01-2008 |
Halle (ots) - Dem "Hartz-IV-Aufstocker" im Arbeitsleben folgt der "Grundsicherungs-Aufstocker" im Ruhestand. Diese Personengruppe kann der Abhängigkeit selbst durch mühsam angesparte Riester-Renten nicht entgehen. Denn bevor Grundsicherung fließt, werden alle übrigen Einkünfte und so auch Riester-Renten verrechnet. Im Prinzip ist das richtig: Warum sollte der Steuerzahler die Grundsicherung für Ruheständler mit gesetzlicher Mini-Rente, aber hohen Mieteinnahmen finanzieren? Fatal ist die Botschaft für Geringverdiener: Ob sie vorsorgen oder nicht, bleibt sich gleich, wenn Riester mit der Grundsicherung verrechnet wird. Daher tut Abhilfe Not: Wer lange einzahlt, muss Anspruch auf eine nicht verrechenbare Mindestrente erhalten. Sonst heißt es: Riestern? Nein danke!
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