Lausitzer Rundschau: Finanzrichter verwerfen Pendlerpauschale Steinbrücks Niederlage
Geschrieben am 23-01-2008 |
Cottbus (ots) - Bei der Pendlerpauschale wird es eng für den Bundesfinanzminister. Mit seiner jüngsten Entscheidung hat sich der Bundesfinanzhof erneut von den willkürlichen Bestimmungen zur steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort distanziert. Das letzte Wort bleibt nun den Bundesverfassungsrichtern in Karlsruhe vorbehalten. Nach dem Signal der obersten Finanzjuristen ist jedoch kaum vorstellbar, dass die Pendlerpauschale à la Steinbrück dem Grundgesetz standhält. Im Bestreben, Geld zu sparen, hatte der Kassenwart kurzerhand das "Werkstorprinzip" eingeführt. Soll heißen: Erst am Eingang zur Firma beginnen die beruflich veranlassten Kosten. Die obersten Finanzrichter haben nun festgestellt, dass Fahrten zur Arbeit grundsätzlich kein Privatvergnügen sind und die Sanierung der Staatsfinanzen nicht auf Kosten einer Ungleichbehandlung der Pendler gehen dürfe. Diese Begründung entspricht dem klaren Menschenverstand. Was die Bundesregierung am Ende daraus machen wird, steht freilich auf einem ganz anderen Blatt. Sollte Karlsruhe die geltende Pendlerpauschale endgültig kippen, könnten theoretisch alle leer ausgehen. Dann nämlich, wenn Steinbrück sie für alle streicht. Eingedenk des heraufziehenden Bundestagswahlkampfes ist dieses Szenario aber wenig wahrscheinlich. So wird Steinbrück wohl mehr Geld für die Pendler locker machen müssen, als ihm lieb ist. Mit einer rechtlich unbedenklichen Regelung hätte er sich diese politische Niederlage gleich ersparen können.
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