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Vaatz/Fromme: Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz tritt noch in diesem Jahr in Kraft

Geschrieben am 05-02-2008

Berlin (ots) - Der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen
CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz MdB, und der Vorsitzende der
Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB erklären:

Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD arbeitet derzeit unter
Hochdruck an einer Änderung des
Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes. Hiernach soll das Gesetz nicht
erst zum 01.01.2009 sondern bereits im II. Quartal dieses Jahres in
Kraft treten. Bisher war eine Vorverlegung des Termins aufgrund der
Blockadehaltung der SPD im Haushaltsausschuss gescheitert. In diesem
Zusammenhang muss auch darin erinnert werden, dass sich CDU und CSU
seit rund 8 Jahren bemühen, eine Entschädigung für die
Kriegsheimkehrer im Beitrittsgebiet zu schaffen.

Die ehemaligen Kriegsgefangenen müssen kein weiteres Jahr mehr auf
ihre Wiedergutmachung warten. Das ist aufgrund des hohen Alters der
Betroffenen nicht zu verantworten.

Irritationen löst die Äußerung des SPD-Bundestagsabgeordneten
Hans-Joachim Hacker in der Berliner Zeitung vom heutigen Tage aus,
wonach die deportierten Frauen, die während und nach dem zweiten
Weltkrieg aus den ostdeutschen Gebieten in die Sowjetunion
verschleppt wurden, ebenfalls die für die Spätheimkehrer vorgesehene
Entschädigung in Höhe von maximal 1.500 Euro erhalten sollen.

Dies entspricht nicht dem bisherigen Stand der Gespräche. Vielmehr
war in der großen Koalition bisher einvernehmlich angestrebt, den
Zivilinternierten und -deportierten aus den ehemaligen ostdeutschen
Gebieten jenseits von Oder und Neiße eine einmalige finanzielle
Unterstützung in Höhe von 3.000 Euro zukommen zu lassen. Dies würde
dem Jahresbetrag der Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung in
der ehemaligen DDR gem. § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz
(SED-Opferpension) entsprechen.

Derzeit prüft das Bundesinnenministerium zusammen mit der Stiftung
für politische Häftlinge in Bonn, ob dieser Betrag den Opfern im Wege
einer untergesetzlichen Verwaltungsanweisung gewährt werden kann. Das
Bundesministerium des Inneren hat zugesagt, das Prüfungsergebnis den
Koalitionsfraktionen in Kürze mitzuteilen.

Es ist daher unverständlich, weshalb MdB Hans-Joachim Hacker
diesen Betrag jetzt halbieren will.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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