Vaatz/Fromme: Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetz tritt noch in diesem Jahr in Kraft
Geschrieben am 05-02-2008 |
Berlin (ots) - Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der ostdeutschen CDU-Bundestagsabgeordneten, Arnold Vaatz MdB, und der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Flüchtlinge und Aussiedler der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jochen-Konrad Fromme MdB erklären:
Die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD arbeitet derzeit unter Hochdruck an einer Änderung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes. Hiernach soll das Gesetz nicht erst zum 01.01.2009 sondern bereits im II. Quartal dieses Jahres in Kraft treten. Bisher war eine Vorverlegung des Termins aufgrund der Blockadehaltung der SPD im Haushaltsausschuss gescheitert. In diesem Zusammenhang muss auch darin erinnert werden, dass sich CDU und CSU seit rund 8 Jahren bemühen, eine Entschädigung für die Kriegsheimkehrer im Beitrittsgebiet zu schaffen.
Die ehemaligen Kriegsgefangenen müssen kein weiteres Jahr mehr auf ihre Wiedergutmachung warten. Das ist aufgrund des hohen Alters der Betroffenen nicht zu verantworten.
Irritationen löst die Äußerung des SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Hacker in der Berliner Zeitung vom heutigen Tage aus, wonach die deportierten Frauen, die während und nach dem zweiten Weltkrieg aus den ostdeutschen Gebieten in die Sowjetunion verschleppt wurden, ebenfalls die für die Spätheimkehrer vorgesehene Entschädigung in Höhe von maximal 1.500 Euro erhalten sollen.
Dies entspricht nicht dem bisherigen Stand der Gespräche. Vielmehr war in der großen Koalition bisher einvernehmlich angestrebt, den Zivilinternierten und -deportierten aus den ehemaligen ostdeutschen Gebieten jenseits von Oder und Neiße eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.000 Euro zukommen zu lassen. Dies würde dem Jahresbetrag der Zuwendung für Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR gem. § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (SED-Opferpension) entsprechen.
Derzeit prüft das Bundesinnenministerium zusammen mit der Stiftung für politische Häftlinge in Bonn, ob dieser Betrag den Opfern im Wege einer untergesetzlichen Verwaltungsanweisung gewährt werden kann. Das Bundesministerium des Inneren hat zugesagt, das Prüfungsergebnis den Koalitionsfraktionen in Kürze mitzuteilen.
Es ist daher unverständlich, weshalb MdB Hans-Joachim Hacker diesen Betrag jetzt halbieren will.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2
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