Gutachten zu geplanter Umweltzone Ruhrgebiet: Keine rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung / Gebot der Verhältnismäßigkeit würde verletzt
Geschrieben am 09-02-2008 |
Duisburg (ots) -
- Querverweis: Eine gutachterliche Stellungnahme von Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Es gibt keine europarechtliche Verpflichtung zur Festlegung einer "Umweltzone". Und: Die "Umweltzone Ruhrgebiet" ist unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit in Frage zu stellen. Zu diesem Ergebnis kommt die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, Düsseldorf, in ihren Rechtsgutachten, das sie im Auftrag der Niederrheinischen Industrie- und Handelkammer Duisburg-Wesel-Kleve erstellt hat.
Dr. Stefan Dietzfelbinger, Hauptgeschäftsführer der IHK, bei der die Federführungen in Verkehrs- und Umweltfragen für alle IHKs in Nordrhein-Westfalen liegen: "Dies widerlegt die vielfachen Aussagen aus Politik und Behörden, es gäbe juristische Zwänge, die angedachte großräumige Umweltzone auf Gedeih und Verderb durchsetzen zu müssen." Damit sei einmal mehr ein stichhaltiges Argument gegeben, in dem von der EU eingeräumten Moratorium bis 2011 die über 80 wirksameren Maßnahmen zu prüfen, um das Ziel der Luftreinhalteplanung zu erreichen.
Dietzfelbinger: "Die Wirtschaft darf nicht unnötig eingeschränkt, die gesamte Region nicht stigmatisiert werden." Sollten die Luftreinhalteziele bis Ende 2011 nicht erreicht werden, sei es aus Sicht der IHKs in NRW erst dann der richtige Schritt, kleinräumige, zeitlich befristete und nachweisbar wirksame Umweltzonen zu diskutieren.
Ein solches Vorgehen würde sowohl dem Ziel der Verbesserung der Luftqualität sowie der Erhaltung der Mobilität und damit der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsräume und des gesamten Bundeslandes gleichermaßen dienen. Es wären keine besonderen Ausnahmegenehmigungen erforderlich. Im Gegensatz zu den Folgen der Einführung von großräumigen Umweltzonen würde auch keine faktische Enteignung der auf ältere Fahrzeuge angewiesenen Unternehmen, Beschäftigten und der hier lebenden Menschen eintreten. Außerdem würde hierdurch der geringeren Fahrleistung älterer Fahrzeuge Rechnung getragen.
In einem Schreiben an Ministerpräsident Rüttgers und die Minister Uhlenberg, Thoben, Wittke und Krautscheid haben die Industrie- und Handelskammern in NRW erneut ihre konstruktive Mitarbeit angeboten. Im Mittelpunkt sollten geeignete, verhältnismäßige Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität stehen.
Originaltext: IHK Niederrhein Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53457 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53457.rss2
Pressekontakt: Alfred Kilian, Telefon 0203 2821-211, Mobil 0157 72821211, E-Mail kilian@niederrhein.ihk.de
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