Novellierung des Gentechnikgesetzes: Einstieg in die Koexistenz
Geschrieben am 19-02-2008 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt, dass Bundestag und Bundesrat die seit langem angekündigten Anbauregelungen für gentechnisch veränderten Mais im Rahmen der Novellierung des Gentechnikgesetzes verabschiedet haben. Im Vorfeld hatte sich der DRV konstruktiv in die Ausgestaltung dieser Anbauregelungen eingebracht. In Abstimmung mit den genossenschaftlichen Unternehmen wird zugesichert, dass Körnermais, der außerhalb des zukünftigen Isolationsabstandes von 150 Metern zu einem Feld mit gentechnisch verändertem Mais angebaut wird, ohne weitere Auflagen zur Verwendung in der Futterwirtschaft aufgenommen wird.
Während die 150 Meter-Regelung sowohl von Gegnern als auch von Befürwortern der Grünen Gentechnik kritisiert wird, spricht sich DRV-Präsident Manfred Nüssel dafür aus, diese Regelung als Einstieg in die Koexistenz zu akzeptieren. Von der Bundesregierung erwartet er, dass auf Basis der zukünftigen Erfahrungen mit dem zunehmenden kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Deutschland die wissenschaftliche Notwendigkeit der Abstandsregelung zu einem späteren Zeitpunkt kritisch überprüft wird.
Dagegen wertet der DRV die von der Bundesregierung vorgenommene Aufweichung der bestehenden "ohne Gentechnik"-Kennzeichnung von Lebensmitteln als Irreführung der Verbraucher. Es handelt sich um einen Versuch der Politik, das Marktsegment der Lebensmittel "ohne Gentechnik" durch den Wegfall bestimmter Anforderungen an den Produktionsprozess künstlich zu erhöhen. Zukünftig lässt der Gesetzgeber bei Futtermitteln den Einsatz gentechnisch hergestellter Zusatzstoffe uneingeschränkt zu. Milch, Fleisch und Eier sind bereits dann "ohne Gentechnik", wenn allein die Verabreichung von Futtermitteln mit EU-Gentechnik-Kennzeichnung zeitweise ausgeschlossen werden konnte.
Aus Sicht des DRV ist allerdings fraglich, ob vor dem Hintergrund des weltweit zweistelligen Zuwachses beim Anbau gentechnisch veränderter Futterpflanzen eine ausreichende Rohstoffbasis für die Erweiterung des bisherigen Nischensegmentes "ohne Gentechnik" ohne ergänzende Erleichterungen für die Futterwirtschaft möglich ist.
"Bei Erfassung, Verarbeitung und Umschlag von Agrarrohstoffen lassen sich Vermischungen von konventionellen und gentechnisch veränderten Erzeugnissen nicht vermeiden", so Präsident Nüssel. "Auf EU-Ebene dringend erforderlich sind deshalb praktikable Regelungen und Schwellenwerte für noch nicht zugelassene, aber bereits sicherheitsbewertete GVO-Sorten. Sonst können unsere Unternehmen die entsprechende Nachfrage nicht mit dem gewünschten Futtermittelangebot bedienen", erklärte Nüssel in Berlin.
Originaltext: Deutscher Raiffeisenverband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6949 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6949.rss2
Pressekontakt: DRV-Pressestelle Monika Windbergs Tel. 030 856214-43 presse@drv.raiffeisen.de
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