Gehb: Online-Durchsuchung jetzt schnell einführen
Geschrieben am 27-02-2008 |
Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Online-Durchsuchung erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung Online-Durchsuchungen erlaubt. Es hat dabei die für die Einführung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung notwendigen verfassungsrechtlichen Vorkehrungen klar und eindeutig definiert. Die Entscheidung ist in Fachkreisen im Wesentlichen so erwartet worden. Die geforderte Beschränkung des Instruments der Online-Durchsuchung auf Situationen, in denen tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, wie Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder staatsgefährdende Bedrohungen vorliegen, oder ein grundsätzlicher Richtervorbehalt für die Anordnung solcher Maßnahmen sind ähnlich bereits in anderen Zusammenhängen, wie etwa im Bereich der kürzlich erfolgten Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, vorgesehen worden.
Eine entsprechende gesetzliche Regelung kann daher schnell vorgelegt werden. Sie kann sich aber selbstverständlich nicht auf den Bereich der Gefahrenabwehr beschränken. Unter Beachtung der strengen verfassungsgerichtlichen Vorgaben müssen solche Regelungen auch für Maßnahmen der Strafverfolgung vorgesehen werden. Für ein weiteres Zuwarten des Koalitionspartners besteht jedenfalls kein Grund mehr.
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