Westfalenpost: Schallende Ohrfeige
Geschrieben am 27-02-2008 |
Hagen (ots) - Urteil peinliche Niederlage für Wolf Von Wilfried Goebels Die peinliche Niederlage in Karlsruhe für den bundesweit einzigen liberalen Innenminister Wolf war absehbar. Der faktische Freibrief in NRW für den heimlichen Zugriff der Ermittler auf private Computer war verfassungswidrig und unverhältnismäßig - Wolf ist vorgeprescht und mit seinem Alleingang gescheitert. Der Karlsruher Richterspruch allerdings weist über den "Fall Wolf" weit hinaus: Erstmals hat das Verfassungsgericht ein Grundrecht auf Vertraulichkeit in Privatcomputern festgestellt. Der Gesetzgeber muss künftig hohe Hürden nehmen, um bei größten Gefahren für den Staat und Leib und Leben seiner Bürger - etwa durch Extremisten - in Ausnahmefällen Online-Durchsuchungen zu erlauben. Ansonsten hat der Kernbereich privater Lebensgestaltung absoluten Vorrang vor dem Interesse der Ämter am Ausspähen des PC. Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Grundrechte wie die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränken, ohne dass eindeutige Anhaltspunkte für die Vorbereitung schwerster Verbrechen vorliegen? Nein, sagen die Verfassungsrichter - und sie haben Recht. Natürlich muss der Staat auch auf Computer mit nachrichtendienstlichen Mitteln zugreifen können: Aber eben nur dann, wenn ein Richter die Unverzichtbarkeit erklärt hat. Im Grundsatz muss sich der Bürger dagegen wehren können, dass sich ein neugieriger Staat auf der privaten Festplatte tummelt. Bis April 2007 reichte bundesweit die Dienstanweisung der Bundesinnenminister Schily und Schäuble für die heimliche Durchforstung privater Computer von Verdächtigen. Erst als das öffentlich wurde, stoppten die Behörden die Spähoperationen. Auch heute noch können Polizei, Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz Telefongespräche im Internet und E-Mails überwachen. Die Festplatte, auf der alle möglichen privaten Details gespeichert sein können, bleibt aber bis auf wenige Ausnahmen künftig tabu. Für den Düsseldorfer Landesinnenminister Wolf wiegt das Desaster in Karlsruhe doppelt schwer. Schließlich hat mit Gerhart Baum ausgerechnet ein Ex-Innenminister der FDP gegen den Liberalen Wolf geklagt. Das schwächt Wolfs labile Position in der Partei zusätzlich. Seine Rolle als Aushängeschild der Bürgerrechtspartei FDP erfüllt Wolf bisher nicht. Auch für Ministerpräsident Rüttgers droht der Innenminister zur Belastung zu werden. Das Grummeln im Regierungslager jedenfalls ist unüberhörbar. Nach dem Flop in Karlsruhe muss NRW nun ein neues Verfassungsschutzgesetz präsentieren, das die hohen Hürden für das Ausspähen von Computern berücksichtigt. Wolf muss aufpassen: Neuen Murks kann er sich nicht leisten.
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