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Westfalenpost: Schallende Ohrfeige

Geschrieben am 27-02-2008

Hagen (ots) - Urteil peinliche Niederlage für Wolf
Von Wilfried Goebels
Die peinliche Niederlage in Karlsruhe für den bundesweit einzigen
liberalen Innenminister Wolf war absehbar. Der faktische Freibrief in
NRW für den heimlichen Zugriff der Ermittler auf private Computer war
verfassungswidrig und unverhältnismäßig - Wolf ist vorgeprescht und
mit seinem Alleingang gescheitert.
Der Karlsruher Richterspruch allerdings weist über den "Fall Wolf"
weit hinaus: Erstmals hat das Verfassungsgericht ein Grundrecht auf
Vertraulichkeit in Privatcomputern festgestellt. Der Gesetzgeber muss
künftig hohe Hürden nehmen, um bei größten Gefahren für den Staat und
Leib und Leben seiner Bürger - etwa durch Extremisten - in
Ausnahmefällen Online-Durchsuchungen zu erlauben. Ansonsten hat der
Kernbereich privater Lebensgestaltung absoluten Vorrang vor dem
Interesse der Ämter am Ausspähen des PC.
Die zentrale Frage lautet: Darf der Staat Grundrechte wie die
Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung einschränken, ohne dass eindeutige Anhaltspunkte für
die Vorbereitung schwerster Verbrechen vorliegen? Nein, sagen die
Verfassungsrichter - und sie haben Recht. Natürlich muss der Staat
auch auf Computer mit nachrichtendienstlichen Mitteln zugreifen
können: Aber eben nur dann, wenn ein Richter die Unverzichtbarkeit
erklärt hat. Im Grundsatz muss sich der Bürger dagegen wehren können,
dass sich ein neugieriger Staat auf der privaten Festplatte tummelt.
Bis April 2007 reichte bundesweit die Dienstanweisung der
Bundesinnenminister Schily und Schäuble für die heimliche
Durchforstung privater Computer von Verdächtigen. Erst als das
öffentlich wurde, stoppten die Behörden die Spähoperationen. Auch
heute noch können Polizei, Bundesnachrichtendienst und
Verfassungsschutz Telefongespräche im Internet und E-Mails
überwachen. Die Festplatte, auf der alle möglichen privaten Details
gespeichert sein können, bleibt aber bis auf wenige Ausnahmen künftig
tabu.
Für den Düsseldorfer Landesinnenminister Wolf wiegt das Desaster in
Karlsruhe doppelt schwer. Schließlich hat mit Gerhart Baum
ausgerechnet ein Ex-Innenminister der FDP gegen den Liberalen Wolf
geklagt. Das schwächt Wolfs labile Position in der Partei zusätzlich.
Seine Rolle als Aushängeschild der Bürgerrechtspartei FDP erfüllt
Wolf bisher nicht. Auch für Ministerpräsident Rüttgers droht der
Innenminister zur Belastung zu werden. Das Grummeln im
Regierungslager jedenfalls ist unüberhörbar.
Nach dem Flop in Karlsruhe muss NRW nun ein neues
Verfassungsschutzgesetz präsentieren, das die hohen Hürden für das
Ausspähen von Computern berücksichtigt. Wolf muss aufpassen: Neuen
Murks kann er sich nicht leisten.

Originaltext: Westfalenpost
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58966
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Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160


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