Südwest Presse: Kommentar zur Online-Durchsuchung
Geschrieben am 27-02-2008 |
Ulm (ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung ist keine Überraschung. Zu viele Unklarheiten wies das Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens auf, als dass es hätte Bestand haben können. So ist viel interessanter, was die Richter darüberhinaus gesagt haben: Neue Techniken wie das Internet bergen nicht nur neue Chancen für Kriminelle, sondern auch neue Risiken für den Einzelnen, dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht ausgehöhlt werden darf. Das ist eine deutliche Weiterentwicklung des Persönlichkeitsrechts und zugleich ein Schuss vor den Bug jener Sicherheitsdenker wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der mit dem neuen BKA-Gesetz ebenfalls die Online-Durchsuchung ermöglichen will. Es regiert sich derzeit schlecht gegen das Bundesverfassungsgericht. Denn das gestrige Urteil steht in einer langen Reihe vergleichbarer Entscheidungen. Die akustische Wohnraumüberwachung schränkten die Karlsruher Richter 2004 so stark ein, dass dieses Fahndungsinstrument in der Praxis nahezu wertlos wurde. 2005 erklärten sie die präventive Telefonüberwachung, 2006 die verdachtslose Rasterfahndung für verfassungswidrig. Das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss entführter Passagierflugzeuge erlauben sollte, kassierten sie 2006 komplett. Für die große Koalition - und zum Teil auch für ihre rot-grünen Vorgänger - sind solche Entscheidungen Ohrfeigen in Serie. Doch anstatt sich die Vorgaben aus Karlsruhe zu Herzen zu nehmen, setzt Schäuble auf die offene Kraftprobe. Seit Monaten schon rennt er gegen das Bollwerk der 16 Richter an. So heftig, dass der Präsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier, und der als wertkonservativ bekannte Verfassungsrichter Udo di Fabio öffentlich anmerkten, es gehe nicht an, durch fortgesetzte schrille Bedrohungs- und Sicherheitsrhetorik die Notwendigkeit der Demontage des Rechtsstaates herbeizureden. Das ist eine Umschreibung für den Vorwurf, die Regierung schere sich wenig um das Grundgesetz. Schäuble konterte: Verfassungsrichter seien zu solchen Kommentaren "demokratisch nicht legitimiert". Der Bruch zwischen Berlin und Karlsruhe scheint perfekt. Schäuble reklamiert - wie sein nicht minder sicherheitsversessener Amtsvorgänger Otto Schily (SPD), der einst die Online-Durchsuchung per Dienstanweisung eingeführt hatte - das Vorrecht der Politik, zu bestimmen, was Gesetz ist im Land und was nicht. Schäuble hält die Sicherheit für die Voraussetzung der Freiheit. In seinen Augen dient er dieser, indem er sie beschneidet, weil sie ohne diese Einschnitte ohnehin verloren wäre. Von dieser Warte aus betrachtet, überschreiten die Richter in den roten Roben seit Jahren ihre Kompetenzen, weil sie den politischen Akteuren ein ums andere Mal den Spiegel der verfassungsrechtlichen Unfähigkeit vorhalten. Weil es im Bundestag keinen nennenswerten Widerstand gegen den überbordenden Umbau des liberalen Rechts- in einen Präventionsstaat gibt, sehen sich die Verfassungsrichter als die letzten Hüter jener freiheitlichen Werte, die die Väter des Grundgesetzes einst verankert hatten - allen voran die von den Begehrlichkeiten der Tagespolitik immer öfter als hinderlich betrachtete und in Frage gestellte Garantie der Menschenwürde. So ist das Urteil nicht zuletzt eine Klarstellung, wem in Deutschland die Hoheit zusteht, letztverbindlich über die Auslegung des Grundgesetzes zu befinden: dem Bundesverfassungsgericht - und nur ihm. Das ist zwar nicht neu. Doch in einer Zeit, in der die Angst, nicht genug für den Schutz der Bürger getan zu haben, häufig über den Werten der Verfassung zu stehen scheint, kann das nicht oft genug betont werden.
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