Gehb: Schwer verständlich, aber rechtsstaatsgemäß
Geschrieben am 05-03-2008 |
Berlin (ots) - Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Angelegenheit "Prozeßkostenhilfe Kindsmörder Gäfgen" erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Der rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilte Kindsmörder Gäfgen hat sich vor dem Bundesverfassungsgericht mit Erfolg dagegen gewendet, dass ihm Prozeßkostenhilfe für eine gegen das Land Hessen gerichtete Amtshaftungsklage, mit der er ein angemessenes Schmerzensgeld und Schadenersatz insbesondere wegen der Androhung von Folter geltend machen will, vom OLG Frankfurt versagt worden ist. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist juristisch in beeindruckender Weise begründet - gegen ihn gibt es akademisch und intellektuell nichts zu erinnern. Verstanden werden kann diese Entscheidung hingegen vom rechtsunkundigen Normalbürger nur schwer. Zwar ist es an Niedertracht kaum mehr zu überbieten, wenn ein Mörder, der alle Beteiligten in dem Glauben gelassen hat, das Opfer lebe noch, und damit selbst einen unermesslichen Schaden angerichtet hat, der weder ausgeglichen noch wiedergutgemacht werden kann, Schadenersatz und Schmerzensgeld begehrt. Aber die Stärke unseres Rechtsstaates und seiner Institutionen zeigt sich auch gerade darin, ohne Ansehung der Beweggründe und des Charakters eines Klägers, ihm die Möglichkeit einzuräumen - und sei es über die Gewährung von Prozeßkostenhilfe -, seinen "Anspruch" vor einem Zivilgericht verfolgen zu können. Fiat iustitia, pereat mundus.
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