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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Kfz-Erfassung

Geschrieben am 11-03-2008

Bielefeld (ots) - Kfz-Erfassung
Vorrang für Bürgerrechte
Man muss den Karlsruher Richtern Lob zollen. Zum wiederholten Mal
haben die Verfassungsrichter jetzt den Gesetzgeber eindringlich
darauf hingewiesen, dass der Rechtsstaat im Kampf gegen Kriminalität
und Terrorismus Grundrechte der Bürger nicht über das notwendige Maß
hinaus beschneiden darf. Wie schon im Urteil zur Ausspähung von
Computern kritisierten die Verfassungsrichter, dass in den
Polizeigesetzen mehrerer Bundesländer mit der massenhaften
Kfz-Kennzeichenerfassung das Grundrecht der Bürger auf
»informationelle Selbsbestimmmng» verletzt wird.
Das Urteil ist so einmal mehr Mahnung und Auftrag zugleich, die
Bürgerrechte in der Gesetzgebung künftig stärker zu gewichten.
Sicherheit und Freiheit der Bürger müssen immer wieder neu austariert
werden.
Ebenfalls bemerkenswert ist, dass Karlsruhe im Urteil erstmals von
einem »Gefühl des Überwachtwerdens« bei den Bürgern gesprochen hat.
Aus Sicht der Richter wird »die Unbefangenheit des Verhaltens« der
Bürger dann gefährdet, wenn Ermittlungen so weit »ins Blaue« gehen,
dass jeder Bürger sich als potenzieller Straftäter fühle. Mit diesen
Formulierungen ziehen die Richter eine klare Grenze zum
Überwachungsstaat.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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