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Aigner/Fischbach: Keine Privilegien für Muslime an deutschen Schulen

Geschrieben am 14-03-2008

Berlin (ots) - Anlässlich des Urteils des Berliner
Verwaltungsgerichts zur Einrichtung eines islamischen Gebetsraumes an
einer Berliner Schule erklären die Vorsitzenden der Arbeitsgruppen
Bildung und Forschung und die Beauftragte für Kirchen und
Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Aigner
MdB und Ingrid Fischbach MdB:

Für islamische Gebetsräume kann in deutschen Schulen nichts
anderes gelten als für Kruzifixe.

Wenn schon das Aufhängen von Kruzifixen in deutschen Klassenräumen
nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen die negative
Religionsfreiheit nichtchristlicher Kinder verstößt, dann ist auch
die Einrichtung von muslimischen Gebetsräumen an öffentlichen Schulen
als Eingriff in die negative Religionsfreiheit nichtmuslimischer
Kinder zu werten.

Wenn schon der Staat, dessen Verfassung auf der christlichen
Werteordnung begründet ist, aus Rücksicht auf Nichtchristen auf die
Verwendung christlicher Symbole in öffentlichen Räumen verzichtet,
dann ist auch das Einrichten von islamischen Gebetsräumen nicht
vereinbar mit dieser selbst auferlegten Neutralität.

Wenn aber nun doch an einer öffentlichen Schule in Berlin ein
Gebetsraum eingerichtet wird, dann muss dieser auch für alle
Schülerinnen und Schüler zum Gebet zugänglich sein. Dann dürfen dort
nicht nur Gebetsteppiche liegen, sondern es muss auch Platz für ein
Kreuz geben. Insbesondere darf der Raum aber keine Nische für
islamische Kinder werden, für die die Schule ohnehin leider oft der
einzige Bezugspunkt zur deutschen Gesellschaft ist. Dies fördert
nicht die Integration, sondern die Isolation.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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