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Götz: Kommunen zeigen Lösungsweg auf

Geschrieben am 17-03-2008

Berlin (ots) - Zur Forderung der Kommunen, das erfolgreiche
Optionsmodell für weitere Landkreise und kreisfreie Städte zu öffnen,
erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2007 stellt uns
vor die Frage, ob wir die Gesamtverantwortung für Hartz IV - über die
Länder - in kommunale Hände legen, oder die Bundesarbeitsverwaltung
zu einem Quasi-Bundessozialamt ausweiten wollen. Auf jeden Fall
stellen die Arbeitsgemeinschaften eine verfassungswidrige
Mischverwaltung dar. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine klare
und eindeutige Trägerschaft des Arbeitslosengeldes II.

Mit einem Ende der Begrenzung auf 69 Optionskommunen könnten alle
Kreise und kreisfreien Städte in Deutschland selbst darüber
entscheiden, ob sie die Langzeitarbeitslosen in eigener Verantwortung
betreuen wollen. Diese Wahlfreiheit würde auch Klarheit darüber
schaffen, welches Modell vor Ort am besten funktioniert.

Die Kommunen zeigen mit ihrer Forderung nach einer Entfristung,
Öffnung und dauerhaften Sicherung der Option einen gangbaren
Lösungsweg auf. Die Landkreise und kreisfreien Städte wollen
Planungssicherheit. Wahlfreiheit und eine Öffnung für eine
Experimentierklausel bieten die Chance, regional und lokal die beste
Lösung zu finden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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