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LichtBlick und Bundesverband Neuer Energieanbieter stellen Missbrauchsantrag gegen die vier großen Stromversorger E.On, RWE, EnBW und Vattenfall: "Ungerechtfertigte Gewinne in dreistelliger Millionenh

Geschrieben am 06-04-2008

Hamburg/Berlin (ots) - LichtBlick fordert gemeinsam mit dem
Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) die vier großen deutschen
Stromnetzbetreiber E.On, RWE, EnBW und Vattenfall auf, die
Zusammenarbeit bei der Regelenergiebereitstellung kosteneffizienter
zu gestalten. Dadurch könnten unnötig entstehende Kosten in Höhe von
mehreren Hundert Millionen Euro pro Jahr vermieden und eingespart
werden. Dazu haben LichtBlick und bne einen förmlichen
Missbrauchsantrag bei der Bundesnetzagentur gestellt. Das geltende
Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Zusammenarbeit gesetzlich vor.
Die Bundesnetzagentur hat jetzt im Rahmen des inzwischen
eingeleiteten offiziellen Missbrauchsverfahrens die Aufgabe, den
Sachverhalt zu prüfen und gesetzeskonformes Verhalten durchzusetzen.

"Allein im Jahr 2007 wären den Stromverbrauchern knapp 500
Millionen Euro erspart geblieben, wenn die Übertragungsnetzbetreiber
ihrer gesetzlichen Pflicht zur Zusammenarbeit nachgekommen wären.",
so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von LichtBlick. "Wir
fordern die Bundesnetzagentur auf, das Verfahren innerhalb der
gesetzlich vorgesehenen Zweimonatsfrist zu entscheiden und die in den
letzten zwei Jahren zu Unrecht entstandenen Mehrerlöse in Höhe von
über 800 Millionen Euro abzuschöpfen."

Die vier Stromnetzbetreiber E.On, RWE, EnBW und Vattenfall sind
als Übertragungsnetzbetreiber dazu verpflichtet, Regelenergie bereit
zu stellen. Regelenergie wird benötigt, um Abweichungen zwischen dem
Verbrauch der Kunden (Nachfrage) und der Einspeisung (Angebot)
auszugleichen. Dieser Ausgleich ist notwendig, um die Netzstabilität
gewährleisten zu können. Derzeit nimmt jeder
Übertragungsnetzbetreiber diesen Ausgleich für seine Regelzone
separat vor und hält dafür entsprechende Kraftwerksleistungen,
ManPower und Infrastruktur vor. Dieses zwischen den
Übertragungsnetzbetreibern unabgestimmte Vorgehen führt regelmäßig zu
der absurden Situation, dass im Übertragungsnetz A eine Unterdeckung
ausgeglichen wird, während zeitgleich eine im Übertragungsnetz B
aufgetretene Überspeisung zum Ausgleich hätte genutzt werden können.
Durch das unkoordinierte Vorgehen werden diese Synergien derzeit
nicht genutzt, so dass beide Vorgänge in jedem Übertragungsnetz
einzeln zu Aufwand und Kosten führen, die den Netznutzern in Rechnung
gestellt werden. Durch eine gemeinsame Regelung und gegenseitige
Saldierung, die schon heute technisch und organisatorisch und unter
Berücksichtigung der derzeitigen Eigentumsverhältnisse möglich wäre,
könnten diese Kosten eingespart werden.

Der bne und LichtBlick haben auf Grundlage der von den
Übertragungsnetzbetreibern veröffentlichten Regelenergiemengen und
Regelenergiepreise viertelstundengenau für die Jahre 2006 und 2007 in
einem wissenschaftlichen Gutachten die möglichen Synergien
untersuchen lassen. Die dramatischen Ergebnisse lassen sich wie folgt
zusammenfassen:

- Bei einer Saldierung aller Ungleichgewichte zwischen den vier
Regelzonen hätte in 75 % aller Viertelstunden der Jahre 2006 und
2007 der Bedarf an Ausgleichsenergie gesenkt werden können.

- Durch die Saldierung wären in 2006 der Bedarf an positiver
Ausgleichsenergie um 30 % und der Bedarf an negativer
Ausgleichsenergie um 31 % gesunken; dies entspricht einer
absoluten Reduktion von jeweils 1.162 Millionen Kilowattstunden.

- Im Jahre 2007 hätte das Einsparpotenzial mit 1.186 Millionen
Kilowattstunden annähernd das gleiche Niveau erreicht.

- Durch die mit der Saldierung verbundene Reduzierung des Bedarfs
an Ausgleichsenergie hätten im Jahr 2006 die Kosten für die
Beschaffung von Regelenergie von ca. 829 Millionen Euro auf bis
zu 515 Millionen Euro, also um 314 Millionen Euro, reduziert
werden können.

- Für das Jahr 2007 hätte das Sparpotential rund 494 Millionen
Euro betragen.

Die Verschiebung dieser gewaltigen Summen von den Netznutzern und
damit den Verbrauchern zu den mit den Übertragungsnetzbetreibern
verbundenen Erzeugungsgesellschaften von E.ON, RWE, EnBW und
Vattenfall ist mit den gesetzlichen Vorgaben unvereinbar. Der
Gesetzgeber hat die Betreiber von Übertragungsnetzen in § 22 Absatz 2
Satz 4 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, so eng
zusammenzuarbeiten, dass der Aufwand für Regelenergie in
größtmöglichem Umfang gesenkt wird. Dies hat bereits zu gemeinsamen
Ausschreibungen für den Regelenergiebedarf geführt. An der getrennten
Regelung und Bewirtschaftung der jeweiligen Übertragungsnetze haben
die vier Gesellschaften aber nichts geändert, so dass sie hier ihrer
gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen.

"E.On und RWE haben gerade in den letzten Tagen betont, dass das
Nebeneinander von vier Übertragungsnetzgesellschaften in Deutschland
ein Ergebnis 'historischer Zufälligkeiten' und 'nie ganz optimal
gewesen' sei. Offenbar hat dieser 'nie ganz optimale' Zustand aber zu
Gewinnen bei den Konzernen geführt, die sich allein bei diesem Thema
auf einen hohen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr summieren.",
so von Tschischwitz. "Die späte aber öffentliche Einsicht der
Übertragungsnetzbetreiber sollte die Bundesnetzagentur sich jetzt zu
Eigen machen und diesem Missstand schnell und entschlossen ein Ende
setzen. Auch das Abschöpfen der Gewinne aus der Vergangenheit ist im
Energiewirtschaftsgesetz explizit als Möglichkeit vorgesehen. Die
Bundesnetzagentur sollte davon Gebrauch machen."

LichtBlick ist mit 400.000 Strom- und 10.000 Gaskunden der größte
unabhängige Energieversorger in Deutschland. Seit Firmengründung
setzt sich LichtBlick für faire Rahmenbedingungen in den 1998
liberalisierten Strom- und Gasmärkten ein. LichtBlick hat durch ein
höchstrichterliches Urteil vor dem Bundesgerichtshofs die
Billigkeitskontrolle der Strom- und Gasnetzentgelte durchgesetzt.
LichtBlick ist Gründungsmitglied des bne.

Der Bundesverband Neuer Energieanbieter vertritt die Interessen
von Produzenten und Lieferanten in Deutschland, die für die
Versorgung ihrer Kunden mit Strom oder Gas auf die Netze Dritter
angewiesen sind. Hauptziele des bne sind der wirksame und
unverfälschte Wettbewerb im Strom- und Gasmarkt sowie die Wahrung des
Verbraucherschutzes.

Originaltext: LichtBlick die Zukunft der Energie GmbH & Co. KG
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22265
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22265.rss2

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an: Gero Lücking, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: 040 / 63 60 - 12 01, Mobil: 0170 / 789 00 34, E-Mail:
gero.luecking@lichtblick.de
LichtBlick - die Zukunft der Energie GmbH & CO. KG, Max-Brauer-Allee
44, 22765 Hamburg

Kerstin Maria Rippel, stv. Leiterin Presse und Kommunikation beim bne
Tel: 030 / 400 548 - 13, E-Mail: kerstin.rippel@bne-online.de
Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V., Hackescher Markt 4, 10178
Berlin

Den Missbrauchsantrag und das Gutachten finden Sie ab 07.04.2008
unter www.lichtblick.de


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