Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird Musikindustrie nichts nützen
Geschrieben am 11-04-2008 |
Köln/Ahaus (ots) - Heute entscheidet der Deutsche Bundestag über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Konkret geht es um die Deckelung von Abmahngebühren und einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen. "In der Praxis wird das neue Gesetz keine Auswirkungen haben", stellt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke fest. "Auskunft müssen Provider erst nach einem richterlichen Beschluss erteilen. Und der wird nur erlassen, wenn Urheberrechtsverletzungen im gewerblichen Ausmaß stattgefunden haben. Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 1000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt.
Daten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesichert wurden, müssen überhaupt nicht herausgegeben werden. Bis ein richterlicher Beschluss in der Welt ist, sind gespeicherte Daten ohnehin meist schon gelöscht worden. Weitere Hürden: Pro Auskunft muss die Rechteindustrie künftig 200,00 Euro Gerichtskosten berappen. Bei der Anzahl an derzeit verschickten Abmahnungen müsste die Musikindustrie erst einmal mehrere Millionen Euro zahlen, bevor Sie an die Adressen der Filesharer kommt. Bislang war die Auskunft für die Musikindustrie kostenlos. Zu allem Übel kündigen nun schon die ersten Staatsanwälte an, dass sie der Musikindustrie die Auskunftsermittlung über das Strafverfahren versagen wollen, sofern es einen zivilrechtlichen Anspruch gibt.
Ohnehin haben sich die Gerichte und Staatsanwälte eigene Lösungen für die Massenabmahnungen gesucht: Das Landgericht Hamburg erkennt Beweise nicht mehr an, die Staatsanwaltschaft Saarbrücken verweigert die Herausgabe von Akten und in Wuppertal ermitteln die Staatsanwälte erst gar nicht, wenn die Musikindustrie kleinere Urheberrechtsverstöße anzeigt. "Anders als von einigen Politikern behauptet, wird der neue Auskunftsanspruch der Musikindustrie nichts nützen. Im Gegenteil, ihre Position könnte sich dadurch noch verschlechtern." Daher rät der IT-Recht Spezialist gerade jetzt zu mehr Aufklärung statt Abmahnung.
Die Abmahnpraxis der Musikindustrie hat einen Verein auf den Plan gerufen, der diese "Kriminalisierung der Schulhöfe" scharf kritisiert. TauschNix e.V. klärt an Schulen über eine legale Alternative zum Musiktausch in Filesharingbörsen auf, die die Musikindustrie verschweigt: Den Mitschnitt aus dem Internetradio. Unter der Schirmherrschaft von NRW-Jugendminister Armin Laschet informiert der gemeinnützige Verein Schüler, Eltern und Lehrer über den praktikablen Weg, MP3-Player zu füllen.
"Bei Preisen von rund einem Euro pro Song kann es sich kein Jugendlicher leisten, jeden Titel auf seinem Abspielgerät zu kaufen. Am Beispiel der kostenlosen Software ClipInc demonstriert TauschNix an Schulen, wie einfach aktuelle Hits legal und ohne Kopierschutz auf dem heimischen Rechner landen", erklärt Stefan Hilbring, Vorsitzender des Vereins.
Wie die Musikindustrie warnt TauschNix e.V. vor dem Musiktausch in Filesharingbörsen. Damit hören die Gemeinsamkeiten allerdings auf. Der Radiomitschnitt ist als Form der Privatkopie im Urheberrechtsgesetz legitimiert. "Dafür zahlen wir Gema-Abgaben auf CD-/DVD-Rohlinge, Festplatten, USB-Sticks, MP3-Player etc.", erläutert Hilbring. "Im Kaufpreis eines CD-Rohlings z.B. sind etwa 40 bis 50 % Gema-Abgaben enthalten. Damit werden die Urheber für die Möglichkeit der privaten Kopie entschädigt."
Gemeinsame Presseerklärung der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger und des Vereins TauschNix e.V.
Originaltext: Wilde & Beuger Rechtsanwälte Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64416 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64416.rss2
Pressekontakt: WILDE & BEUGER Rechtsanwälte Rechtsanwalt Christian Solmecke Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29 50672 Köln
Tel. +49 (0) 221 951563-0
www.wb-law.de
Stefan Hilbring TauschNix e.V.
Mobil +49 (0) 179-7629972 Tel. +49 (0) 2561-913600 www.tauschnix.de
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