Gendiagnostik: Nur strenge Regelungen erschließen Marktpotenzial
Geschrieben am 18-04-2008 |
Frankfurt/Berlin (ots) - Das hohe Schutzniveau vor dem Missbrauch gendiagnostischer Erkenntnisse, das die Bundesregierung in ihren Eckpunkten für das Gendiagnostikgesetz vorsieht, hat der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) ausdrücklich begrüßt. Das medizinische, aber auch wirtschaftliche Potenzial der Gendiagnostik lasse sich nur erschließen, wenn die Bürger vor einer Untersuchung genau wüssten, ob und wie Ärzte oder Wissenschaftler die Ergebnisse verwenden dürften, betonte der VDGH-Vorsitzende Dr. Jürgen Schulze heute (18.) in Frankfurt.
Auf der Mitgliederversammlung seiner Organisation sagte Schulze, der VDGH habe daher für einen Verband, dessen Mitglieder auch gendiagnostische Tests entwickelten und herstellten, einen eher ungewöhnlichen Weg eingeschlagen und seit Jahren einen möglichst strengen Persönlichkeitsschutz gefordert.
Genetische Prüfungen dürfen nach Auffassung des VDGH nur nach umfassender Aufklärung durch qualifizierte Ärzte und mit Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden. Er allein dürfe über die spätere Weitergabe und Verwendung seiner Daten und Untersuchungsergebnisse entscheiden. Außerdem sollen genetische Tests nach Meinung des VDGH nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene oder seine Familie einen Nutzen davon hat, also eine Behandlung möglich oder das Ergebnis für die persönliche Lebensplanung wichtig ist. Diesem Ziel würden die Eckpunkte der Bundesregierung weitgehend gerecht.
Die Eckpunkte konzentrierten sich bislang jedoch auf die Rechte der Individuen. Noch fehlten Aussagen zum Umgang mit gendiagnostischen Daten in der Forschung. Dort gelte es die Schutzrechte so zu gestalten, dass die Forschung und damit künftige medizinische Chancen nicht mehr als nötig behindert werden.
Kritisch sieht der Verbandsvorsitzende, dass der Persönlichkeitsschutz nur auf gendiagnostisch gewonnene Ergebnisse begrenzt werde. Alle personenbezogenen Daten bedürften eines solchen Schutzes, egal, durch welche Verfahren sie gewonnen werden. Er wies darauf hin, dass mittlerweile auch andere diagnostische Verfahren Krankheitsrisiken offenbarten, die erst weit in der Zukunft ausbrechen können und die daher genauso sensibel seien wie gendiagnostisch gewonnene Ergebnisse. Problematisch bleibe jedoch - so Schulze - dass kein Gesetz unseriöse Angebote von Gentests im Internet verhindern könne.
Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) vertritt als Wirtschaftsverband die Interessen von ca. 90 Unternehmen. Sie stellen zur Diagnose menschlicher Krankheiten entsprechende Untersuchungssysteme und Reagenzien her. Die Unternehmen erwirtschaften in Deutschland einen Umsatz von rund 2,1 Milliarden Euro.
Originaltext: Verband der Diagnostica-Industrie e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/8171 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_8171.rss2
Pressekontakt: Rückfragen an: VDGH Verband der Diagnostica-Industrie e. V. Thomas Postina (PPR) Telefon: 069/2556-1731 Telefax: 069/23 66 50 E-Mail: presse@vdgh.de
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