Kölner Stadt-Anzeiger: Datenschutzbeauftragter hält Kameraüberwachung für unzulässig "Neue Qualität "im BKA-Gesetz - CSU-Innenexperte Uhl verteidigt Entwurf
Geschrieben am 18-04-2008 |
Köln (ots) - Der Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Dietmar Müller, hat die in der Reform des BKA-Gesetzes vorgesehene Anbringung von Kameras in Wohnungen von Verdächtigen kritisiert. "Das ist eine neue Qualität und im Ergebnis nicht zulässig", sagte Müller dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). Der Bundesbeauftragte Peter Schaar be¬fin¬det sich zur Zeit im Urlaub. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, verteidigte den Gesetzentwurf hingegen. "Die Möglichkeit der optischen Wohnraumüberwachung steht im Grundgesetz", sagte er der Zeitung. "Das steht auch in den Polizeigesetzen von Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Das ist nichts Neues. Es wird nur ganz gezielt und irreführend von Teilen der SPD als Neuigkeit aufgebauscht. Das ist unerträglich."
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