Westdeutsche Zeitung: Die Anti-Terror-Politik der Regierung ist unverhältnismäßig - Peepshow im Namen der Sicherheit = Von Alexander Marinos
Geschrieben am 18-04-2008 |
Düsseldorf (ots) - Es war einer der größten Erfolge deutscher Fahnder: Am 4. September vergangenen Jahres nahmen sie im Sauerland drei Terrorverdächtige fest, die in Deutschland mehrere Autobomben hochgehen lassen wollten. Doch beinahe wäre aus der Polizeiaktion ein Desaster geworden - wegen absurder Überwachungs-Einschränkungen. Während die Bombenbauer in ihrer Wohnung darüber sprachen, wie sie ihre Bombe anfertigen wollen, begann einer der drei Verdächtigen plötzlich zu beten. Und weil Gebete zum Kernbereich des Privaten gehören, mussten die Fahnder ihre Abhörgeräte ausstellen. Hätte es auch eine Video-Überwachung gegeben, wäre schnell klargeworden, dass es sich womöglich nur um einen Trick der Verdächtigen handelt.
Das Beispiel macht klar, dass die Polizei im Kampf gegen aufgerüstete Terroristen nicht auf neue Techniken verzichten kann. Gleichwohl ist in einem demokratischen Rechtsstaat Augenmaß gefragt, und genau daran haben es Wolfgang Schäuble und überraschenderweise auch Brigitte Zypries bei ihrem BKA-Gesetzentwurf mangeln lassen.
Das fängt schon bei der subversiven Vorbereitung an. Während die Nation heiße Diskussionen über die Online-Durchsuchung privater Computer führte, bastelten die Minister heimlich an dem Großen Spähangriff, so als könne man Freund und Feind damit überrumpeln. Der Effekt dieser Anti-Transparenz ist Misstrauen und Ablehnung - zumal sich dem gemeinen Beobachter nicht erschließt, warum es dem BKA erlaubt sein soll, Wanzen und Kameras direkt in Privaträumen zu installieren, Computer-Spähprogramme aber nicht. Letzteres hatte das Bundesverfassungsgericht verboten. Man benötigt nicht viel juristischen Sachverstand, um vorherzusagen, dass Karlsruhe auch das neueste Anti-Terror-Projekt stoppen wird.
Der überdrehte Plan, auch Wohnungen Unverdächtiger unter bestimmten Bedingungen akustisch und optisch zu überwachen, liefert Bürgerrechtlern nun eine Steilvorlage. Träte das Gesetz in Kraft, würde das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ausgehöhlt. Dass jeweils ein Richter entscheiden soll, was verwertbares Material zur Terrorbekämpfung ist und was staatlich kontrollierte Peepshow, macht die Sache nicht besser.
Originaltext: Westdeutsche Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2
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