Der Tagesspiegel: Sächsischer Datenschutzbeauftragter: Klarnamen von Stasi-IM muss in Ausstellung weiter geschwärzt bleiben
Geschrieben am 22-04-2008 |
Berlin (ots) - Berlin - Der Klarname des Stasi-IM "Schubert" in einer umstrittenen Ausstellung in Sachsen darf nach Auffassung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig auch nach dem Urteil des Landgerichts Zwickau vom Dienstag nicht genannt werden."Die Verfügung gegen den verantwortlichen Organisator der Ausstellung, Pfarrer Käbisch, bleibt bestehen. Er muss den Namen weiter schwärzen", sagte der zuständige Referatsleiter der Behörde Andreas Schneider dem Tagesspiegel (Mittwochsausgabe). Lediglich die Stadt Reichenbach und der örtliche Heimatverein seien aus ihrer Verantwortung entlassen worden. Schneider betonte, die Organisatoren hätten genauso wie die Stasi-Unterlagenbehörde eine Abwägung zu treffen, ob die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Vorrang vor den Interessen der Aufarbeitung hätten. "Die Verkürzungen von Marianne Birthler in Bezug auf die Gesetzeslage sind nicht richtig", sagte Schneider. Birthler hatte in einem Interview mit dem Tagesspiegel (Dienstagsausgabe) erklärt, das Stasi-Unterlagengesetz bestimme eindeutig, dass Namen von Spitzeln veröffentlicht werden dürften.
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