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Der Tagesspiegel: Sächsischer Datenschutzbeauftragter: Klarnamen von Stasi-IM muss in Ausstellung weiter geschwärzt bleiben

Geschrieben am 22-04-2008

Berlin (ots) - Berlin - Der Klarname des Stasi-IM "Schubert" in
einer umstrittenen Ausstellung in Sachsen darf nach Auffassung des
Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig auch nach dem
Urteil des Landgerichts Zwickau vom Dienstag nicht genannt
werden."Die Verfügung gegen den verantwortlichen Organisator der
Ausstellung, Pfarrer Käbisch, bleibt bestehen. Er muss den Namen
weiter schwärzen", sagte der zuständige Referatsleiter der Behörde
Andreas Schneider dem Tagesspiegel (Mittwochsausgabe). Lediglich die
Stadt Reichenbach und der örtliche Heimatverein seien aus ihrer
Verantwortung entlassen worden. Schneider betonte, die Organisatoren
hätten genauso wie die Stasi-Unterlagenbehörde eine Abwägung zu
treffen, ob die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen Vorrang vor den
Interessen der Aufarbeitung hätten. "Die Verkürzungen von Marianne
Birthler in Bezug auf die Gesetzeslage sind nicht richtig", sagte
Schneider. Birthler hatte in einem Interview mit dem Tagesspiegel
(Dienstagsausgabe) erklärt, das Stasi-Unterlagengesetz bestimme
eindeutig, dass Namen von Spitzeln veröffentlicht werden dürften.

Bei inhaltlichen Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Jost Müller-Neuhof, Redakteur Politik
Der Tagesspiegel, Tel. (030) 260 09-836

Originaltext: Der Tagesspiegel
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Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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