Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung schreibt zum Strafgeld für Schily:
Geschrieben am 23-04-2008 |
Frankfurt/Oder (ots) - Die Abgeordneten des Bundestages sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. So steht es im Grundgesetz. Eine eigenwillige Interpretation dieses Artikels liefert seit Monaten der ehemalige Innenminister Otto Schily. Er will seine Einkünfte als Rechtsanwalt nicht detailliert angeben. Für diesen Verstoß gegen die Verhaltensmaßregeln für Abgeordnete hat ihm das Bundestagspräsidium eine Strafe von 22 000 Euro aufgebrummt. Recht so.
Es hat eine verheerende Wirkung, wenn ein Bundestagsabgeordneter meint, sich gegen die Regeln stellen zu dürfen. Zumal es 2005 seine eigene rot-grüne Mehrheit war, die das Abgeordnetenrecht verschärft hat.
Schily beruft sich, anders als andere Juristenkollegen im Bundestag, auf das Anwaltsgeheimnis und hat schon mit einer Klage gegen das Ordnungsgeld gedroht. Diese steht ihm juristisch zu, keine Frage. Es wäre ein Präzidenzfall. Allerdings sollte sich der SPD-Politiker fragen, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren kann, auf diese Weise der Politikverdrossenheit in der Bevölkerung Vorschub zu leisten. +++
Originaltext: Märkische Oderzeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55506.rss2
Pressekontakt: Märkische Oderzeitung CvD Telefon: 0335/5530 563 cvd@moz.de
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