Allgemeine Zeitung Mainz: zu Gaspreisen
Geschrieben am 29-04-2008 |
Mainz (ots) - 160 Gaskunden aus Sachsen haben gestern in Karlsruhe gegen ihren regionalen Versorger Recht bekommen. Das sieht auf den ersten Blick nicht sonderlich spektakulär aus. Doch das ist ein Irrtum. Denn das Urteil des Bundesgerichtshofs hat grundsätzliche und damit bundesweite Bedeutung. Verträge, die Gasanbietern das Recht zu Preiserhöhungen einräumen, sie aber nicht verpflichtet, bei sinkenden Bezugskosten auch wieder die Preise zu senken, sind nach Ansicht der Bundesrichter unwirksam. Zugegeben, angesichts der derzeit explodierenden Energiepreise scheinen der Streit und das Urteil fern aller Realität. Doch die Karlsruher Entscheidung hat auch und vor allem etwas mit Anstand im Umgang mit Kunden zu tun. Wer Gas braucht, kann sich den Lieferanten in der Regel nicht aussuchen, sondern ist dem regionalen Versorger ausgeliefert. Wettbewerb findet nicht statt. Beim Heizöl ist das - zumindest theoretisch - ein Stück weit anders, auch wenn man derzeit schon ziemlich lange suchen muss, um einen Händler zu finden, der auch nur einen Cent günstiger ist als die Konkurrenz. Es ist deshalb nachvollziehbar, was die Haus- und Grundbesitzer nun fordern, nämlich im Gassektor die Gebietsmonopole zu knacken, um Wettbewerb zu ermöglichen. Doch das ist zumindest mit dem gestrigen Urteil nicht auf den Weg zu bringen. Es reicht dafür aber, um einer Klagewelle quer durch die Republik genug Schub zu geben. Ob alle Einsprüche so erfolgreich sein werden wie die aus Sachsen, wird sich erst noch erweisen müssen. Einem ordentlichen Miteinander wäre schon gedient, wenn fragwürdige Klauseln, wie die jetzt bemängelten, verschwänden und vor allem auch die Kostenkalkulationen der Gasversorger künftig transparenter würden. Das gestrige Urteil ist ein solider Anfang dafür, nicht mehr, aber auch ganz gewiss nicht weniger.
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