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Bauindustrie zum Eigenheimrentengesetz: - Diskriminierung gegenüber andere Formen der privaten Altersvorsorge wird beseitigt / - Zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig

Geschrieben am 28-05-2008

Berlin (ots) - "Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
begrüßt ausdrücklich, dass die im Koalitionsvertrag gemachte Zusage,
das selbstgenutzte Wohneigentum besser in die geförderte
Altervorsorge zu integrieren, nunmehr umgesetzt werden soll." Mit
diesen Worten kommentierte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer
des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, RA Michael Knipper,
vor der Anhörung im Deutschen Bundestag den Entwurf zum
Eigenheimrentengesetz. Dieser erscheine grundsätzlich geeignet, die
Diskriminierung des Wohneigentums gegenüber anderen Formen der
privaten Altersvorsorge zu beseitigen. Damit komme die
Bundesregierung einer seit langem geäußerten Forderung der
bauwirtschaftlichen Verbände nach.

Knipper wies darauf hin, dass im Jahr 2007 die Genehmigungszahlen
für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in
Mehrfamilienhäusern um etwa ein Drittel zurückgegangen sei. Der
Wegfall der Eigenheimzulage habe zu diesem Einbruch im Wohnungsbau
offenkundig beigetragen. Die Einbindung der selbstgenutzten
Wohnimmobilie in die Riester-Förderung wird allerdings nach
Einschätzung Knippers erst mittelfristig dazu beitragen, die
Wohnungsbautätigkeit zu stabilisieren, da erst nach einer längeren
Ansparphase in den entsprechenden Verträgen ausreichend Kapital zur
Verfügung steht.

Knipper: "Betrachtet man die Diskussionen im Vorfeld, so ist mit
dem Entwurf des Eigenheimrentengesetzes ein großer Schritt in die
richtige Richtung gelungen." Um die Praxistauglichkeit des Gesetzes
noch zu steigern, sieht er allerdings folgenden Korrekturbedarf.

- Die Höhe des Abschlages von 30 % bei Wahl der Einmalzahlung der
Steuerschuld sollte deutlich erhöht werden, um neben der vorgesehenen
Abzinsung auch der Progressionswirkung des Einkommensteuertarifes bei
der Einmalbesteuerung Gerecht zu werden.

- Die vorgesehene Strafsteuer in Höhe des zweifachen individuellen
Steuersatzes für die Veräußerung des Wohneigentums während der ersten
zehn Jahre der Sparphase ist nicht sachgerecht und kann im Einzelfall
zu unbilligen Härten führen.

Angesichts der verzögerten Einbringung des Gesetzentwurfes
plädierte Knipper für ein zügiges Gesetzgebungsverfahren.

Auch im Internet abrufbar:
www.bauindustrie.de

Originaltext: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/24058
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_24058.rss2

Pressekontakt:
Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
Funktion: Stellv. Hauptgeschäftsführer und
Leiter der Hauptabteilung Volkswirtschaft,
Information und Kommunikation
Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de


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